Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 82 Seiten
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1.2.7.4.3 Ausbildungsbeihilfen
Die Beiträge des Bundes an die anrechenbaren Aufwendungen der Kantone für Ausbildungsbeihilfen werden gemäss geltender Regelung aufgrund der Abrechnung der Kantone im Folgejahr überwiesen. Mit der NFA fallen die bisherigen Bundesbeiträge an die Ausbildungsbeihilfen für die Sekundarstufe II sowie die Finanzkraftzuschläge weg. An der nachschüssigen Auszahlung der verbleibenden Bundesbeiträge wird festgehalten. Der zusätzliche Zahlungsbedarf für das Jahr 2008 ergibt sich aus der Differenz zwischen den bisherigen und den neuen Leistungen des Bundes. Er wird auf 51 Millionen Franken geschätzt.
1.2.7.5 Zusammenfassung des Mittelflusses aus den nachschüssigen Zahlungsverpflichtungen mit a.o. Zahlungsbedarf
Die Zahlungsflüsse im Zusammenhang mit den nachschüssigen Zahlungsverpflichtungen können wie folgt zusammengefasst werden (Tabelle 16):
Tabelle 16
Zusammenfassung der Mittelflüsse aus den nachschüssigen Zahlungsverpflichtungen (in Millionen Franken)
Nachschüssige Beiträge (Liquiditätsfluss) in Millionen Franken (+) Belastung; (-) Entlastung Bund Total 2008 2009 20102011
Bund an Kantone 685 685 0 00
Bund an IV 736 736 0 00
Saldo Bund 1'421 1'421 0 00
Kantone Total 2008 2009 2010 Total Bund an Kantone -685 -685 0 00
Kantone an IV: Beiträge à fonds perdu 420 420 0 00
Saldo Kantone -265 -265 0 00
Sozialversicherungen Total 2008 2009 2010 Total IV an Institutionen 1'962 1'620 282 5010
Bund an IV -736 -736 00
Kantone an IV: Beiträge à fonds perdu -420 -420 00
Saldo Sozialversicherungen 806 464 282 5010
Heime und Institutionen Total 2008 2009 2010 Total IV an Institutionen -1'962 -1'620 -282 -50 -10 Saldo Heime und Institutionen -1'962 -1'620 -282 -50 -10 Saldo 0 0 0 00
Die Zusammenfassung zeigt, dass insgesamt ein Liquiditätstransfer zu den Heimen und Institutionen sowie zu den Kantonen stattfindet, welche dadurch ihre Fremdver-