Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/6: Änderung der Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition · 12 Seiten

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Die gleichen zwei Organisationen69 finden, dass es nicht nötig sei, die Gültigkeitsdauer der Verlängerung bei zwei Jahren festzulegen und lediglich eine 2-malige Verlängerung vorzusehen.

Zu Art. 41 (Zugriffsberechtigung auf die Daten der DEWA, der DEWS und der DEBBWA)

Mehrere Kantone70 sind der Ansicht, dass auch die kantonalen Bewilligungsbehörden einen Online-Zugriff auf die Datenbanken DEBBWA, DEWS und DEWA erhalten sollten zur Vereinfachung des Vollzuges der Verordnung.

Zu Art. 43 (Bekanntgabe der Daten der DEWA, der DEWS und der DEBBWA)

Ein Kanton71 findet die Bestimmung nicht ganz klar und würde sie ergänzen.

Zu Art. 43a (Bekanntgabe der Daten der DEWA, der DEWS und der DEBBWA an einen Staat, der durch keines der Schengen-Assoziierungsabkommen gebunden ist)

Ein Kanton72 befürwortet grundsätzlich die Erteilung von Garantien für den Datenschutz, fragt sich aber, wie diese überprüft werden könnten.

Anhang II

Ein Kanton73 ist der Ansicht, dass die Gebührenregelung Klarheit schaffe. Mehrere Kantone74 vertreten die Haltung, dass die Gebühren nicht kostendeckend seien. Sie seien deswegen den tatsächlich entstehenden Kosten anzupassen. Ein Kanton75 führt aus, die Gebührenauflistung würde der Delegation der Ausnahmebewilligungen an die Kantone nicht Rechnung tragen. Für zwei Organisationen76 ist die Gebührenregelung nicht genügend klar. Mehrere Organisationen77 sind zudem der Ansicht, dass bis Fr. 500.— Warenwert für den Begleitschein keine Kosten erhoben werden sollten und die Kosten danach entsprechend dem Warenwert festzulegen seien.

Weitere Ausführungen

Ein Kanton78 führt aus, dass nicht klar sei, wie mit Waffen umzugehen sei, die beschlagnahmt würden, aber kein Grund für die Einziehung vorläge. Das Gesetz verweise diesbezüglich auf die Verordnung, die aber auch keine Klärung bringe. Die Begriffe und Voraussetzungen der

69 Schweizerische Büchsenmacher- und Waffenfachhändler-Verband, Pro Tell

70 BE, SO, BL, GE

71 BL

72 BS

73 GL

74 BE, ZG, AG

75 SZ

76 Schweizerischer Schiesssportverband, Schaffhauser Kantonalschützenverband

77 Schweizerische Büchsenmacher- und Waffenfachhändler-Verband, Pro Tell, Schaffhauser Kantonalschützenverband

78 ZG