Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/6: Änderung der Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition · 12 Seiten

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3. Stellungnahmen

3.1 Überblick

Gesamthaft haben sich 32 Stellen zur Vorlage geäussert. Aus eigener Initiative reichten nach Eröffnung der Vernehmlassung folgende Organisationen Stellungnahmen ein:

• der Schweizerische Schiesssportverband,

• pro Tell / die Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht als Mitglied der

Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz,

• der Schweizerische Verband für Dynamisches Schiessen,

• die Schweizerische Volkspartei des Kantons Schwyz,

• der Schaffhauser Kantonalschützenverband und

• der Schweizerische Büchsenmacher- und Waffenfachhändler-Verband.

Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer äusserte sich nur dann zu einem Punkt, wenn sie Kritik üben wollten. Es kann davon ausgegangen werden, dass dort wo keine Kritik vorhanden ist, die im Entwurf enthaltenen Vorschläge befürwortet werden.

Fünf Stellungnahmen hatten keine Bemerkungen zum Verordnungsentwurf oder zum erläuternden Bericht1. Der vorliegende Bericht wertet somit Stellungnahmen aus von:

• 21 Kantonen und

• 6 Organisationen

Die Mehrheit der Kantone2 die sich zur Vorlage geäussert haben, begrüssen grundsätzlich die vorgeschlagenen Änderungen und sehen den Revisionsbedarf, der sich aus der Assoziierung an Schengen-Dublin ergibt. Ein Kanton3 spricht sich gegen die Revision aus. Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer4 finden die unterschiedlichen Waffengesetzesrevisionen verwirrend. Weiter haben einige Kantone5 die Befürchtung geäussert, dass vorliegender Entwurf so wohl gar nie in Kraft treten werde, weil ja eine erneute Revision der Waffenverordnung nötig werde bezüglich der Revision des Waffengesetzes, das sich derzeit in den parlamentarischen Beratungen befinde. Ein Kanton6 hat demgegenüber ausdrücklich begrüsst, dass die beiden Revisionen des Waffengesetzes und der Waffenverordnung klar auseinander gehalten werden.

Mehrere Kantone7 sehen eine grosse Missbrauchsgefahr, da Artikel 12 Abs. 3 des Waffengesetzes im Rahmen der Schengen-Anpassung des Waffengesetzes aufgehoben wurde. Sie wünschen, dass die Bestimmung in der Waffenverordnung aufgenommen wird. Nach der Regelung des Art. 15a WV sei es nicht möglich, die Gefährlichkeit von Personen ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz zu überprüfen. Sie bemerken

1 LU, OW, BS, SH, SG,

2 ZH, SH, SZ, SG, SO, LU, NW, BS, NE, AG, TG, NE, TI, BE, GL, ZG, AR

3 AI

4 BE, FR, VD, VS, GE, Schweizerische Schiesssportverband, Schweizerische Büchsenmacher- und Waffenfachhändler-Verband, Pro Tell

5 FR, VD, VS

6 LU

7 FR, VD, NE, VS, GE, JU