Bericht TSV

Vernehmlassung 2006/62: Weiterentwicklung des Veterinäranhangs zum Landwirtschaftsabkommen Schweiz - EG · 5 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 2Fedlex · Erläuternder Bericht

- 2 -

Durchführung von Stichprobenuntersuchungen zum wissenschaftlichen Nachweis der Seuchenfreiheit. Die Nutztierbestände der Schweiz sind anerkannt frei von diesen Zoonosen.

Salmonella-Entiritidis Infektion der Hühner: Die Seuche wird seit 1994 staatlich bekämpft , um Brut- und Konsumeier möglichst frei von dieser Infektion zu halten. Damit soll die potentielle Gefahr für den Menschen möglichst reduziert werden. Die Überwachung der Hühner beruht auf regelmäßigen Probenahmen bei der Aufzucht und während der Legezeit. Bei Vorliegen eines positiven Befundes wird der Bestand ausgemerzt.

Für viele weitere Zoonosen sowie auch für die Antibiotikaresistenz findet eine risikobasierte Überwachung statt. In enger Zusammenarbeit mit den Bundesämtern für Gesundheit und für Landwirtschaft, den Experten der jeweiligen Fachgebiete und den Beteiligten der Lebensmittelkette werden die Risiken abgeschätzt und darauf basierend angepasste Überwachungsprogramme geplant und durchgeführt.

Die Schweiz erfasst das Auftreten und die Bekämpfung von Zoonosen und Zoonoseerregern jährlich in einem Zoonosebericht.

Relevante Erlasse der EU

Die Bekämpfung von durch Lebensmittel übertragbaren Krankheiten und Zoonosen ist nicht im Hygienepaket selbst geregelt, sondern in zwei im Jahr 2003 veröffentlichten Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft:

– Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November

2003 zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern und zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 92/117/EWG des Rates.

– Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.

November 2003 zur Bekämpfung von Salmonellen und bestimmten anderen durch Lebensmittel übertragbaren Zoonoseerregern.

Die beiden Rechtsakte haben eine gründliche Revision der bisher geltenden EU-Rechtsvorschriften gebracht und den Schutz vor Zoonosen deutlich verbessert.

Ziele der Verordnungsänderung

– Die Gefahrenlage und die durch Zoonosen, Zoonoseerreger und Antibiotikaresistenzen

ausgehenden Risiken sind jederzeit basierend auf wissenschaftlichen und epidemiologischen Abklärungen bekannt;

– Wiedergabe der Informationen über die Entwicklungstendenzen und die Quellen von

Zoonosen, Zoonoseerregern und Antibiotikaresistenzen im jährlichen Zoonosebericht der EU;

– Äquivalenz mit der Regelung in der EU: Die Überwachung der Zoonosen,

Zoonoseerreger und Antibiotikaresistenzen erfolgt im Rahmen des „Veterinäranhangs“, die Bekämpfung der Salmonellen in den Geflügel-, Truten- und Schweinebeständen entspricht den Anforderungen des innergemeinschaftlichen Handels.

Zu den Änderungen im Einzelnen

Der 12. Abschnitt „Salmonella-Enteritidis Infektion der Hühner“ der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV; SR 916.401) erfährt eine Ausweitung, indem die Überwachungspflicht auf weitere Salmonella-Serotypen und Zielpopulationen ausgedehnt wird. Neu finden sich in der TSV Vorschriften zur Überwachung der Zoonosen (Art. 291a – 291e).