Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/67: E-Government-Strategie Schweiz · 57 Seiten
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Anhörung über die E-Government-Strategie Schweiz und die dazugehörende Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Kantonen
Vorhaben in besonderen Vereinbarungen. Die Verteilung der Betriebskosten erfolgt dabei grundsätzlich nach Massgabe des anfallenden Nutzens.“
SH und das Staatsarchiv BS empfehlen die Aufnahme eines zusätzlichen Absatzes in Art. 11, wonach Bund und Kantone im Rahmen ihrer Investitionsplanung dafür sorgen sollen, dass zur Umsetzung von Vorhaben, die auf einer Sondervereinbarung beruhen, die notwendigen Ressourcen bereitzustellen seien.
Die Vereinbarung verweist für die Finanzierung einzelner Vorhaben auf die jeweils abzuschliessenden Sondervereinbarungen (Art. 11 und 12). Für AR ist diese Regelung für die Beurteilung der finanziellen Folgen nicht ausreichend und werfe mehr Fragen auf, als sie beantworte: Es stelle sich die Frage, ob zusätzliche Gelder vom Bund zur Verfügung gestellt würden, ob alle Kantone sämtliche priorisierten Vorhaben mitfinanzieren müssten, wie weit der Investitionsschutz bestehender E-Government-Anwendungen der Kantone und Gemeinden gewährleistet sei, welche schon anderweitig, als in der Strategie geplant, realisiert seien, ob Gelder aus den dezentralen Verwaltungsstellen herangezogen und vom Steuerungsgremium verwaltet würden, wie hoch und welches die resultierenden Kosten für die Kantone in den nächsten vier Jahren seien und ob allfällig bestehende Urheberrechte (finanziell) vom Bund übernommen würden?
Für FR sollte der Ausdruck „Anwendung des an der Nutzung ausgerichteten Verteilschlüssels“ (Art. 11 Abs. 3) überprüft werden.
Weiteres
(AR, BL, BS, BE, GE, JU, LU, NW, OW, SH, TI, VD, VS, ZH, eCH, FDK, SIK, Luzern, SwissICT, IBM) wünschen eine Konkretisierung der Finanzierung.
Die Bündner Regierung erkennt in den vorgelegten Dokumenten zumindest keine direkte Mitfinanzierungspflicht und geht davon aus, beim Entscheid betreffend Mitwirkung an einem Vorhaben über eine allfällige Kostenbeteiligung entscheiden zu können.
ZH will eine solche Rahmenvereinbarung nur eingehen, wenn zumindest die ungefähren Kostenfolgen bekannt sind.
BS hegt Zweifel am vorgeschlagenen Finanzierungsmodell und VS ist der Meinung, dass die Rahmenvereinbarung zumindest den finanziellen Rahmen und einen eindeutigen Verteilungsschlüssel bestimmen sollte.
(JU, SIK, FDK, Luzern) möchten überdies folgende Fragen beantwortet haben:
• Werden zusätzliche Gelder vom Bund zur Verfügung gestellt?
• Müssen alle Kantone sämtliche priorisierten Vorhaben mitfinanzieren?
• Wie weit ist der Investitionsschutz bestehender E-Government-Anwendungen der Kantone und Gemeinden gewährleistet, welche schon anderweitig, als in der Strategie geplant, realisiert wurden?
• Werden Gelder aus den dezentralen Verwaltungsstellen herangezogen und vom Steuerungsgremium verwaltet?
• Wie hoch und welches sind die resultierenden Kosten für die Kantone in den nächsten vier Jahren?