Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/67: E-Government-Strategie Schweiz · 57 Seiten
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Anhörung über die E-Government-Strategie Schweiz und die dazugehörende Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Kantonen
4.2.3 Geschäftsstelle
Überblick
Allgemein wird die Schaffung einer Geschäftsstelle und deren Ansiedlung beim EFD begrüsst. Einige Organisationen fordern wie in Kaptitel 4.2.2 eine bessere Integration bestehender Gremien. Die dort gemachten Aussagen gelten auch für die Geschäftsstelle und werden hier nicht noch einmal übernommen.
Organisation
Mit Blick auf schlanke Strukturen und einfache Entscheidwege scheint für TG prüfenswert, ob das Projekt nicht durch bestehende Gremien geleitet werden solle. Anbieten könnte sich allenfalls die FDK, welche mit der SIK über eine professionelle Geschäftsstelle verfüge, die auch als Geschäftsstelle für E-Government Schweiz in Frage käme. Auch für NW wäre es denkbar, dass die SIK Aufgaben der Geschäftsstelle übernehmen könnte.
Ein anderer Diskussionspunkt war die Ansiedlung der Geschäftsstelle beim EFD. Vier Organisationen befürworten deren Einbindung bei einer unabhängigen Stelle. (eCH, Gemeinde-/Städteverband, Luzern, SAP).
Damit die Geschäftsstelle wirkungsvoll agieren könne, empfiehlt ICTswitzerland sie prominent zu positionieren und zu besetzten. Auch die asut will sie mit den nötigen Kompetenzen ausstatten und empfiehlt die Führung durch einen Staatssekretär.
Für BE sollten in der Vereinbarung das Unterstellungsverhältnis und die grundlegende Besetzung der Geschäftsstelle klarer ersichtlich sein. Sie schlagen daher vor, Art. 9 wie folgt neu zu fassen: „Die Geschäftsstelle besteht mindestens aus einer Geschäftsführerin oder einem Geschäftsführer im Vollamt. Sie untersteht fachlich dem Steuerungsgremium, administrativ und dienstrechtlich dem Eidgenössischen Finanzdepartement. Sie wird durch den Bund finanziert und betrieben.“ Ebenso weist die Post darauf hin, dass die Kompetenzen und Weisungsbefugnisse des Steuerungsgremiums und der Geschäftsstelle unklar seien.
Aufgaben
Für ZH sind die Aufgaben und Kompetenzen der Geschäftsstelle genauer zu regeln, insbesondere interessiere, wem die Stelle zu Rechenschaft verpflichtet ist und welche Entscheidungsprozesse vorgesehen seien. Auch müsse sie dafür sorgen, dass die Voraussetzungen, die für mehrere Leistungen erforderlich sind, möglichst frühzeitig und vollständig geklärt seien (z.B. Authentifizierung, einheitliches Datenaustauschformat, E-Government-Architektur).
Der Städte-/Gemeindeverband, die SKSG, Luzern und St. Gallen empfehlen, dass die Liste der Aufgaben der Geschäftsstelle neben dem Aufbau und der Pflege des Beziehungsnetzes mit den Kantonen und involvierten Bundesstellen um den Aufbau und die Pflege eines direkten Beziehungsnetzes zu den Städten und Gemeinden ergänzt werde.
LU und TG schlagen vor, dass die Geschäftsstelle prüfen soll, ob die Vorgaben der Archivgesetzgebung des Bundes und der Kantone eingehalten werden.
Falls der Empfehlung der Bildung eines Begleitgremiums gefolgt werde, sollen die Aufgaben der Geschäftsstelle ebenfalls mit dessen administrativer Betreuung ergänzt werden. (eCH)