Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/67: E-Government-Strategie Schweiz · 57 Seiten
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Anhörung über die E-Government-Strategie Schweiz und die dazugehörende Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Kantonen
• erstellt eine konsolidierte und aktuelle Übersicht des Projektportfolios, im speziellen bezüglich des mehrjährigen Finanzplans.
Lausanne ist der Meinung, dass das Steuerungsgremium die Kompetenz haben soll, den federführenden Stellen bei Projektabschuss eine Décharge zu erteilen.
Aargau befindet die schnelle Festlegung der federführenden Stellen als vordringliche Aufgabe des Steuerungsgremiums und der Geschäftsstelle.
Weiteres
eCH und IBM möchten die Interessen der Wirtschaft, Verbände und Wissenschaft durch Bildung eines Begleitgremiums (Think Tank) berücksichtigen. In die gleiche Richtung gehen die Forderungen der SKSG und der Stadt St. Gallen, die Sichtweisen der Wirtschaft und der Bevölkerung auf geeignete Weise in die Arbeiten des Steuerungsgremiums einfliessen zu lassen.
ch-open befürwortet die Aufnahme einer Definition der fachlichen Qualifikationen der Mitglieder des Steuerungsgremiums. (LU, JU, SIK, FDK, Luzern) sind der Meinung, dass ein zusätzliches politisches Gremium die Verantwortung für E-Government und seine Umsetzung in den Kantonen wahrnehmen solle (z.B. FDK). Winterthur fordert eine Überprüfung und Bestätigung der Umsetzungsinstrumente vom Steuerungsgremium.
Andere Organisationen (AR, BE, BS, BL, GE, GR, JU, NW, OW, SG, TG, VD, VS, SIK, FDK, Luzern) würden es allgemein begrüssen, wenn die Organisationsstruktur grundsätzlich überdacht würde mit dem Ziel, stärker auf bestehende Strukturen und Gremien wie der FDK, die SIK oder den Steuerungsausschuss „Schweizer Portal ch.ch" zu setzen bzw. diese einzubinden. Gemäss LU ist entweder eine Abstimmung mit bestehenden Strukturen sicherzustellen oder andernfalls eine neue Meinungsbildungsplattform aufzubauen. AR empfindet die Organisation mit Steuerungsgremium und Geschäftsstelle als zu schwerfällig und mittelfristig verwaltungslastig auf Bundesseite. Deshalb sei die Vereinbarung auf eine politisch-strategische Koordination zwischen der Bundeskanzlerin und der Staatsschreiberkonferenz zu beschränken. Auch habe die Priorisierung durch bestehende Kanäle (Staatsschreiberkonferenz, Informatikkonferenz, Anhörung der Kantone und Städte und Gemeindekonferenz) zu erfolgen, ansonsten bestehe die Gefahr, dass Kantone und Gemeinden vom Bund übersteuert würden und aussteigen (AR). Demgegenüber erachten eCH und IBM die Schaffung neuer Strukturen als sehr sinnvoll.
GE schlägt einen Ausschuss „Technology Governance“ vor, der sich für die technische Kohärenz der Infrastruktur verantwortlich zeigt.
(AR, JU, FDK, SIK, SH, Luzern) stellen die Frage nach der Verbindlichkeit unbequemer Entscheide des Steuerungsgremiums.
Lausanne stellt fest, dass das Steuerungsgremium weder über Weisungsbefugnisse noch über spezielle Mittel zur Zielerreichung verfüge. Seine Effektivität würde stark von seiner Dynamik und seiner Sachdienlichkeit bei der Wahl der federführenden Stellen abhängen.