Bericht UKW
Vernehmlassung 2006/72: Radio- und Fernsehverordnung (RTVV): Anhang 1, Richtlinien für die UKW-Sendernetzplanung; Anhang 2, Richtlinien betreffend die regionalen Fernseh-Versorgungsgebiete · 9 Seiten
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Neue UKW-Versorgungsgebiete Oktober 2006
lich schwächeren Räumen; sie erfolgen deshalb nur beschränkt in umgekehrter Richtung. So sollen die Berner Zentrumsradios zwar künftig bis vor die Tore Thuns und Freiburgs senden können, nicht jedoch in die Räume Solothurn und Biel. In beiden Fällen wäre ein frequenzschonender Ausbau nicht möglich; zudem würde ein entsprechender Ausbau nicht nur den Rand, sondern die Kerngebiete der peripheren Versorgungsgebiete erfassen und somit deren wirtschaftliches Potenzial verringern.
• Region 9, Freiburg (deutsch)
Mit dem Einbezug der Autobahn von Freiburg nach Bern soll das deutschsprachige Programm die Pendler aus dem Kanton Freiburg in Zukunft bis an den Stadtrand von Bern begleiten.
• Region 10, Biel/Bienne (Canal 3)
Keine Änderungen sind im Raum Biel vorgesehen: Das Versorgungsgebiet umfasst einen homogenen Raum mit natürlichen Grenzen im Süden (Frienisberg) und Norden (Jura); im Osten (Solothurn) und Westen (Neuenburg) grenzt das Versorgungsgebiet an politischwirtschaftlich anders gelagerte Regionen. Bei einer Arrondierung könnte der Zweisprachigkeit, der Besonderheit dieser Region, nicht mehr Rechung getragen werden.
• Region 11, Bern (BE1, Capital FM)
Neu sollen die beiden Stadtberner Programme auf den Autobahnen bis Freiburg bzw. Thun empfangbar sein. Kein Ausbau erfolgt hingegen auf den Strecken Bern – Solothurn und Bern
– Biel, weil damit die Berner Programme zu stark in die Kernzonen der beiden Programme eindringen würden.
• Region 12, Stadt Bern (Rabe)
Bisher bediente das Berner Komplementär-Programm lediglich das Kerngebiet der Agglomeration Bern (Gemeinden um die Stadt); neu soll eine leichte Ausdehnung bis Schönbühl erfolgen. Ein weiterer Ausbau ist für den nicht gewinnorientierten Veranstalter kaum finanzierbar.
• Region 13, Berner Oberland (BeO)
Neu soll das Versorgungsgebiet des Veranstalters im Berner Oberland entlang der Autobahn bis an den Berner Stadtrand reichen. Auf eine Ausdehnung in den Raum Seftigen-Schwarzenburg soll jedoch verzichtet werden, da diese Arrondierung nur mittels neuer Senderstandorte und Frequenzen bzw. hoher Investitionskosten möglich wäre.
• Region 14, Emmental (Emme)
Neu soll das Versorgungsgebiet durch die Autobahnstrecke Thun – Bern – Schönbühl begrenzt werden, was eine Ausdehnung an den Stadtrand von Bern bedeutet. Zur Stärkung des Publikumspotenzials und damit der wirtschaftlichen Basis soll das Versorgungsgebiet Emmental zudem auf den Raum Herzogenbuchsee-Langenthal ausgedehnt werden.
• Region 15, Solothurn–Olten (Radio 32)
Das Programm aus Solothurn soll neu auch in Aarau und entlang der Autobahn bis an den Stadtrand von Bern empfangbar sein.
• Region 16, Aargau (Argovia)
Das Aargauer Programm soll eine Ausdehnung Richtung Westen in die Gemeinden westlich von Olten, aber ohne Solothurn erfahren. Die Ausdehnung nach Zürich ist bereits mit den bestehenden Weisungen realisiert.
• Region 17, Aargau-Mitte (Kanal K)
Für den Aarauer Komplementärveranstalter ist eine leichte Ausdehnung im Osten und im Westen vorgesehen; eine weitere Ausdehnung wäre mit hohen Kosten verbunden, weshalb darauf verzichtet wird.