Bericht UKW
Vernehmlassung 2006/72: Radio- und Fernsehverordnung (RTVV): Anhang 1, Richtlinien für die UKW-Sendernetzplanung; Anhang 2, Richtlinien betreffend die regionalen Fernseh-Versorgungsgebiete · 9 Seiten
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Neue UKW-Versorgungsgebiete Oktober 2006
• Region 1, Genf (heute konzessionierter Veranstalter: Radio Cité, Radio WRG)
Neu soll in diesem Gebiet nur noch ein Veranstalter (für ein publizistisch-kulturelles Kontrastprogramm) konzessioniert werden. Gebietsveränderungen sind im Raum Genf nicht vorgesehen, da ein nicht gewinnorientierter Veranstalter die hohen Investitionskosten kaum tragen könnte. Die Verbreitung eines Programms für die anglophone Bevölkerung soll künftig auf einer anderen Basis stattfinden.
• Region 2, Arc Lémanique (Lac, One FM, Rouge FM)
Im Raum Genf-Waadt soll es zum grossen Zusammenschluss und somit zu einer Vergrösserung der bisher auf Genf bzw. Lausanne konzentrierten Programme kommen. Das neue Versorgungsgebiet für drei Veranstalter soll im Wesentlichen den Grossraum zwischen Genfer- und Neuenburgersee abdecken, also die Kantone Genf und Waadt sowie den Bezirk La Broye (FR), jedoch ohne die Bezirke La Vallée, Aigle und Pays d'Enhaut (alle VD).
• Region 3, Waadt (Lausanne FM)
Eine leichte Vergrösserung soll auch die Region Waadt erfahren, indem der Veranstalter künftig den ganzen Kanton sowie den Bezirk La Broye (FR) abdecken kann, also auch, im Unterschied zur Region 2, die Bezirke La Vallée, Aigle und Pays d'Enhaut.
• Regionen 4/5, Chablais/Unterwallis (Chablais/Rhône)
Mit der grösseren Überschneidung der beiden Regionen entlang der Verbindungsstrecken im Rhonetal wird die Pendlersituation für beide Konzessionäre verbessert.
• Region 6, Oberwallis (RRO)
Eine weitere Arrondierung im deutschsprachigen Teil des Kantons Wallis ist nicht angezeigt. Das Versorgungsgebiet wurde bereits im Rahmen der Erneuerung der Weisungen 05 auf die Hauptstadt Sion ausgedehnt.
• Region 7, Arc Jurassien (RTN, RJB, RFJ)
Im Jurabogen soll ein Zusammenschluss der drei Versorgungsgebiete Neuenburg, Jura und Südjura erfolgen. In der neu geschaffenen Region sollen zwei Konzessionen ausgeschrieben werden: eine Konzession mit Gebührensplitting und der Auflage, täglich journalistisch aufbereitete Programmelemente je für die Teilgebiete Kanton Neuenburg, Kanton Jura sowie Südjura zu veranstalten. Das zweite Programm soll ohne Gebührengelder finanziert werden; die Konzession wird ebenfalls an einen Leistungsauftrag gebunden sein, da sie ja mit einem privilegierten Zugang zur Verbreitungsinfrastruktur ausgestattet wird. Gleichzeitig wird das Versorgungsgebiet im Rahmen einer leichten Arrondierung auf die Agglomeration Yverdon ausgedehnt, eine Massnahme, die heute schon teilweise realisiert und leicht vollendbar ist. Eine Aufnahme der Strecke Le Locle – Neuenburg via Vue des Alpes in die Kernzone ist allerdings aufgrund der topografischen Struktur (mit Ausnahme der Versorgung in den Strassentunnels) technisch nicht realisierbar.
• Region 8, Fribourg (Fribourg; französisch)
Im Versorgungsgebiet des französischsprachigen Teils des Kantons Freiburg sind keine Anpassungen angezeigt.
6.4 Region Bern – Mittelland
Im Grossraum Bern erfahren insbesondere die peripheren Versorgungsgebiete eine Aufwertung ihrer Randzonen: So sollen die Veranstalter in den Versorgungsgebieten der Räume Freiburg, Oberland, Emmental und Solothurn zukünftig ihr Programm pendlergerecht bis vor die Stadt Bern (bzw. bis Aarau für das Versorgungsgebiet Solothurn) verbreiten können. Um die wirtschaftliche Basis zu verstärken, soll zudem das Versorgungsgebiet Emmental in den Raum Herzogenbuchsee-Langenthal ausgedehnt werden. Die Arrondierungen dienen der Stärkung der Versorgungsgebiete in den wirtschaft-