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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
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Sömmerungsbeitragsverordnung
Abbildung 1: Entwicklung gesömmerte Tiere in Normalstössen
Kühe gemolken Mutter-,Ammen- und Galtkühe, ohne Kälber andere Rinder, Kälber, Stiere Schafe andere Tiere
160'000
140'000
120'000
100'000
80'000
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40'000
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2000 2001 2002 2003 2004 20052006
Jahr
6.2 Wichtigste Änderungen im Überblick
Die Änderungsvorschläge umfassen im Wesentlichen die nachstehend aufgeführten materiellen Punkte. Formell wird aus Gründen der Übersichtlichkeit eine Totalrevision der Verordnung vorgeschlagen. Dabei werden die bisherigen Bestimmungen der Verordnung des BLW über die Bewirtschaftung von Sömmerungsbetrieben vom 29. März 2000 (SR 910.133.2) sowie die Kürzungsrichtlinie integriert.
6.2.1 Abbau Marktstützung, Erhöhung der Beiträge
Der geplante Abbau der Milchmarktstützung im Sömmerungsgebiet dürfte eine Reduktion der Stützung von rund 3 Mio. Franken zur Folge haben. Vorgesehen ist eine generelle Erhöhung der Beiträge um 10 Mio. Franken. Damit wird dem Sömmerungsgebiet die Reduktion mehr als ausgeglichen. Zum einen soll damit der Tendenz abnehmender Bestossungszahlen entgegenwirkt werden. Infolge des Strukturwandels und dem damit verbundenen Abbau des Viehbestandes auf den Heimbetrieben, ist auch auf den Sömmerungsbetrieben mittelfristig von einer Abnahme der gesömmerten Tiere, insbesondere auf Betrieben mit ungünstigen Voraussetzungen, auszugehen. Zum anderen soll dadurch die Beitragsdifferenz zwischen Heimweiden und Sömmerungsweiden etwas vermindert, der Anreiz für die Viehsömmerung erhalten und damit die Bewirtschaftung im bisherigen Rahmen gesichert werden.
Auf eine weitere Differenzierung in Richtung Erschliessung bzw. Erschwernis oder extensive Weiden mit besonderer Ökoqualität soll im heutigen Zeitpunkt verzichtet werden. Dies vor dem Hintergrund, dass einerseits der Bundesrat anlässlich der parlamentarischen Beratungen zur AP 2011 zugesagt hat, die anstehenden Fragen im Rahmen des mittels Kommissionsmotion verlangten Berichts über die Überprüfung der Direktzahlungen zu behandeln. Andererseits besteht im Sömmerungsgebiet diesbezüglich kein unmittelbarer Handlungsbedarf, da das heutige System bereits Bewirtschaftungsauflagen beinhaltet, welche eine naturnahe Nutzung der Sömmerungsweiden sicherstellen. Ausserdem können weitergehende Produktions- bzw. Bewirtschaftungsauflagen im Rahmen eines Labels realisiert werden. Allfällige Änderungsvorschläge können damit in die nächste Agrarrunde einfliessen. Auch auf eine Differenzierung zugunsten der Milchkuhalpen soll verzichtet werden, und zwar aus folgenden Gründen: