Vorlage
Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 99Fedlex · Vorlage
Entwurf vom 29. Juni 2007
6 Verordnung über Sömmerungsbeiträge (Sömmerungsbeitragsverordnung, SöBV)
6.1 Ausgangslage
Die Sömmerungsbeiträge werden nach dem Leitsatz „Pflege durch Nutzung“ zum Schutz sowie zur Erhaltung der vielfältigen Kulturlandschaft des Sömmerungsgebietes ausgerichtet. Heute gelangen rund 91 Mio. Franken an 7400 Betriebe zur Auszahlung. In den vergangenen Jahren wurden jeweils ca. 300'000 Grossvieheinheiten auf einer Fläche von rund 538'000 ha gesömmert. Der zulässige Viehbesatz bzw. Normalbesatz wird nach den Grundsätzen einer nachhaltigen Nutzung festgelegt.
Ausgehend vom Normalbesatz werden die Beiträge nach Normalstoss (NST) ausgerichtet. Ein NST entspricht der Sömmerung einer GVE während 100 Tagen. Aktuell betragen die Ansätze pro NST 300 Franken. Für Schafe besteht eine Differenzierung nach Weidesystem. So werden für die Behirtung ebenfalls 300 Franken, für Umtriebsweiden 220 Franken und für die übrigen Weiden 120 Franken pro NST ausbezahlt.
Grundlage für die Ausrichtung der Sömmerungsbeiträge bildet Artikel 77 LwG. Die heute geltende Sömmerungsbeitragsverordnung geht auf das Jahr 2000 zurück. Im Nachgang zur AP 2002 wurde die Verordnung revidiert. Kernelement der Revision war damals die Umstellung vom Beitrag pro Tier auf den Beitrag nach Normalbesatz. Zwischenzeitlich sind nicht zuletzt aufgrund des Strukturwandels auf den Ganzjahresbetrieben auch im Sömmerungsgebiet Veränderungen festzustellen, die verschiedene Anpassungen der Sömmerungsbeitragsverordnung notwendig machen. Zudem ist auch die Alpwirtschaft vom bevorstehenden Abbau der Marktstützung im Milchbereich betroffen. Im Rahmen der Umlagerung von Mitteln aus der Milchmarktstützung in die Direktzahlungen sollen daher die Sömmerungsbeiträge ab 2009 erhöht werden. Vorgesehen sind zusätzlich 10 Mio. Franken pro Jahr, so dass jährlich insgesamt rund 100 Mio. Franken zur Verfügung stehen. Auch die übrigen Änderungen sollen auf den 1. Januar 2009 in Kraft treten. In diesem Zusammenhang ist noch offen, ob der Bundesrat die Verordnung bereits im laufenden Jahr verabschieden wird.
Die Abbildung 1 (folgende Seite) zeigt die Entwicklung der gesömmerten Tiere in Normalstössen seit dem Jahr 2000 (vgl. auch Agrarbericht 2006, Seite 181 ff). Insgesamt hat sich der gesömmerte Tierbestand in dieser Zeitspanne nicht wesentlich verändert. Dennoch ist zumindest längerfristig von eher abnehmenden Bestossungszahlen auszugehen.