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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten

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Direktzahlungsverordnung Anhörung

Einzelbewilligungen sind in der Regel mit einer Beratung der zuständigen Fachstelle zu verbinden.

2 Die kantonalen Fachstellen für Pflanzenschutz führen eine Liste der erteilten Sonderbewilligungen, die Angaben über Betriebe, Kulturen, Flächen und Zielorganismen enthält.

3 Der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin muss die Sonderbewilligung vor der Behandlung einholen.

6.5 Pflanzenschutzmittel für den Acker- und Futterbau

1 Im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweis können Pflanzenschutzmittel, die nach der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 18. Mai 200514 bewilligt sind und nicht unter Absatz 2 erwähnt werden, unter Berücksichtigung der Verwendungsvorschriften frei eingesetzt werden.

2 Die Verwendung der folgenden Pflanzenschutzmittel für die betreffenden Indikationen bedarf im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises einer Sonderbewilligung nach Punkt 6.4:

a. Nematizide: sämtliche Pflanzenschutzmittel..

b. Molluskizide: sämtliche Pflanzenschutzmittel mit Ausnahme derjenigen auf der Basis von Metaldehyd.

c. Insektizide:

1. Getreidehähnchen: sämtliche Pflanzenschutzmittel mit Ausnahme derjenigen auf der Basis von Diflubenzuron und Teflubenzuron.

2. Kartoffelkäfer: sämtliche Pflanzenschutzmittel mit Ausnahme derjenigen auf der Basis von Novaluron, Teflubenzuron, Hexaflumuron, und Spinosad oder auf der Basis von Bacillus thuringiensis.

3. Blattläuse auf Leguminosen, Tabak und Sonnenblumen: sämtliche Pflanzenschutzmittel mit Ausnahme derjenigen auf der Basis von Primicarb, Pymetrozin und Triazamat.

7 Ausnahmen für die Produktion von Saat- und Pflanzgut

Es gelten die folgenden Regelungen:

1. Saatgetreide

– Anbaupause Vermehrungssaatgut auf den Stufen Prebasis, Basis und Z1:

Maximal zwei Anbaujahre hintereinander.

– Pflanzenschutz CCC ist für Vermehrungssaatgut auf den Stufen Prebasis,

Basis und Z1 gemäss den Sortenempfehlungen erlaubt.

2. Saatkartoffeln

– Pflanzenschutz Aphizide (nur im Tunnelanbau) sowie Öle auf den Stufen

14 SR 916.161