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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
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Strukturverbesserungsverordnung
Die vom Parlament eingeführte Unterstützung gewerblicher Kleinbetriebe hat einen Mehrbedarf an Finanzmitteln zur Folge, welcher jedoch im Rahmen des beschlossenen Zahlungsrahmens und der Budgetvorgaben bei anderen Strukturverbesserungsmassnahmen kompensiert werden muss (Priorisierung der Projekte). Eine präzise Schätzung der mit dieser Massnahme verbundenen zusätzlichen Kosten ist kaum möglich. Insbesondere handelt es sich hier um eine im Rahmen der Investitionshilfen bisher nicht bekannte Aggregation von Betrieben. Auch ist das potenzielle Investitionsvolumen ohne Erfahrungen kaum abzuschätzen.
12.4.2 Kantone
Die Auswirkungen bei den Kantonen sind ähnlich denjenigen des Bundes.
12.4.3 Volkswirtschaft
Mit den Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft wird die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe gestärkt. Zudem werden Leistungen im Rahmen der Multifunktionalität der Landwirtschaft erbracht, insbesondere mit der Verbesserung der Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum und mit der Verwirklichung ökologischer, tierschützerischer und raumplanerischer Ziele.
12.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die Änderungen tangieren das internationale Recht nicht.
12.6 Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage bilden Artikel 87 – 112 LwG.
Die unter Ziffer II aufgeführten Artikel treten gleichzeitig mit dem Bundesgesetz über die Schaffung und die Änderung von Erlassen zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in Kraft (voraussichtlich per 1.1.2008), weil sie als Folge der NFA angepasst werden müssen. Alle übrigen Änderungen werden auf den 1.1.2008 in Kraft gesetzt.