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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
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Ethobeitragsverordnung Anhörung
b Tiere der Pferdegattung
Tiere Besondere Bestimmungen
Alle Tiere, Die Tiere dürfen nur während der Fütterung, während der Nutzung, bei ohne Eingriffen am Tier oder, soweit aus medizinischen Gründen zwingend Hengste erforderlich, fixiert werden.
über Die Tiere müssen in Gruppen gehalten werden. Kranke oder verletzte 3 Jahre Tiere sind separat - nötigenfalls einzeln - unterzubringen.
Im Stall-/Laufhof-Bereich müssen die Tiere dauernd Zugang zu einem Liegebereich und einem nicht eingestreuten Bereich haben.
Liegebereich: Strohmatratze oder für das Tier gleichwertige Unterlage ohne Perforierung.
Fress- und Tränkebereich: befestigter Boden.
Ausnahmen: In Einflächen-Tiefstreuebuchten untergebracht werden dürfen:
– Stuten, einige Tage vor dem Abfohlen und zusammen mit ihrem Nachwuchs bis 10 Tage danach;
– kranke oder verletzte Tiere.
Zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober müssen Tiere, die rund um die Uhr auf einer Weide gehalten werden, nicht unbedingt Zugang zu einem BTS-Stall haben. Müssen die Tiere wegen extremen
Witterungshältnissen kurzfristig in einem nicht BTS-konformen Stall untergebracht werden, dürfen sie dort höchstens während einiger Tage angebunden werden.