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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten

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Ethobeitragsverordnung Anhörung

Anhang 1 (Art. 3 Abs. 6)

Weitere BTS-Anforderungen betreffend die einzelnen Tierkategorien

a Tiere der Rindviehgattung und Wasserbüffel

Tiere Besondere Bestimmungen

Alle Tiere Die Tiere dürfen nur während der Fütterung, während des Melkens, bei

Eingriffen am Tier oder, soweit aus medizinischen Gründen zwingend erforderlich, fixiert werden.

Die Tiere müssen in Gruppen gehalten werden. Kranke oder verletzte Tiere sind in einem besonderen Abteil - nötigenfalls einzeln - unterzubringen.

Im Stall-/Laufhof-Bereich müssen die Tiere dauernd Zugang zu einem Liegebereich und einem nicht eingestreuten Bereich haben.

Liegebereich: Strohmatratze oder für das Tier gleichwertige Unterlage ohne Perforierung. In Liegeboxen dürfen verformbare Liegematten eingesetzt werden, sofern die unten stehenden Bestimmungen erfüllt sind.

Fress- und Tränkebereich: befestigter Boden, mit oder ohne

Perforierung.

Ausnahmen: In Einflächen-Tiefstreuebuchten untergebracht werden dürfen:

– Kühe, einige Tage vor dem Abkalben und zusammen mit ihrem Nachwuchs bis 10 Tage danach;

– kranke oder verletzte Tiere.

Zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober müssen Tiere, die rund um die Uhr auf einer Weide gehalten werden, nicht unbedingt Zugang zu einem BTS-Stall haben. Müssen die Tiere wegen extremen Witterungshältnissen kurzfristig in einem nicht BTS-konformen Stall untergebracht werden, dürfen sie dort höchstens während einiger Tage

angebunden werden.

Kontrolle von verformbaren Liegematten im Stall

Bei der Kontrolle muss der Landwirt oder die Landwirtin zur Identifikation der Liegematte einen Beleg vorweisen können, auf dem der Mattenverkäufer oder die Mattenverkäuferin deklariert, welches Fabrikat im betreffenden Stall zu welchem Zeitpunkt installiert wurde und wie die BVET-Bewilligungsnummer der Matte lautet.