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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten

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Direktzahlungsverordnung Anhörung

Kultur Vorauflauf-Herbizide Insektizide Spritzmittel

1. Getreide 1.1 1.2

Teil- oder breitflächige Herbst- Nach Erreichen der Schadschwelle anwendung bis zum 10. Oktober. gegen Getreidehähnchen: nur mit Produkten, die unter Ziffer 6.5

aufgelistet sind.

2. Raps 2.1 2.2

Teil- oder breitflächige Nach Erreichen der Schadschwelle Anwendung. gegen Stängelrüssler, Glanzkäfer.

3. Mais 3.1 3.2

Bandbehandlung. Keine.

4. Kartoffeln 4.1 4.2

Bandbehandlung, teil- oder breit- Nach Erreichen der Schadschwelle flächige Anwendung. gegen Kartoffelkäfer:

Nur mit Produkten, die unter Ziffer 6.5 aufgelistet sind.

5. Rüben 5.1 5.2

Bandbehandlung. Keine.

6. Eiweisserbsen, 6.1 6.2

Ackerbohnen, Bandbehandlung, teil- oder breit- Nach Erreichen der Schadschwelle Soja, Sonnen- flächige Anwendung. gegen Blattläuse: nur mit Produkten, blumen, Tabak die unter Ziffer 6.5 aufgelistet sind.

7. Grünfläche Einzelstockbehandlung mit Herbiziden generell erlaubt.

Vor pflugloser Ansaat einer Ackerkultur ist der Einsatz von

Totalherbiziden erlaubt.

In Kunstwiesen: Flächenbehandlung mit selektiven Herbiziden erlaubt. In Dauergrünland: Flächenbehandlung mit selektiven Herbiziden bei mehr als 20 Prozent der Dauergrünfläche (pro Jahr und Betrieb; exklusiv ökol. Ausgleichsflächen) nur mit Sonderbewilligung.

6.3 Vorschriften für die Spezialkulturen

Zusätzlich zu Ziffer 6.1 Absätze 1–3 müssen die anerkannten kulturspezifischen Richtlinien zur Reduktion negativer Auswirkungen direkter Pflanzenschutzmassnahmen beachtet werden. Die Richtlinien basieren auf dem Prinzip der wirtschaftlichen Schadenschwelle und bevorzugen biologische oder biotechnische Methoden.

6.4 Sonderbewilligungen

1 Sonderbewilligungen für Pflanzenschutzmassnahmen können nach den geltenden Weisungen, herausgegeben von der Konferenz der kantonalen Pflanzenschutzdienste, erteilt werden. Diese werden in Form von Einzelbewilligungen oder in epidemischen Fällen als Bewilligungen für räumlich begrenzte Gebiete erteilt. Sie müssen schriftlich ausgestellt und zeitlich befristet werden und beinhalten Angaben zur Anlage unbehandelter Kontrollfenster.