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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
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Direktzahlungsverordnung Anhörung
Kultur Vorauflauf-Herbizide Insektizide Spritzmittel
1. Getreide 1.1 1.2
Teil- oder breitflächige Herbst- Nach Erreichen der Schadschwelle anwendung bis zum 10. Oktober. gegen Getreidehähnchen: nur mit Produkten, die unter Ziffer 6.5
aufgelistet sind.
2. Raps 2.1 2.2
Teil- oder breitflächige Nach Erreichen der Schadschwelle Anwendung. gegen Stängelrüssler, Glanzkäfer.
3. Mais 3.1 3.2
Bandbehandlung. Keine.
4. Kartoffeln 4.1 4.2
Bandbehandlung, teil- oder breit- Nach Erreichen der Schadschwelle flächige Anwendung. gegen Kartoffelkäfer:
Nur mit Produkten, die unter Ziffer 6.5 aufgelistet sind.
5. Rüben 5.1 5.2
Bandbehandlung. Keine.
6. Eiweisserbsen, 6.1 6.2
Ackerbohnen, Bandbehandlung, teil- oder breit- Nach Erreichen der Schadschwelle Soja, Sonnen- flächige Anwendung. gegen Blattläuse: nur mit Produkten, blumen, Tabak die unter Ziffer 6.5 aufgelistet sind.
7. Grünfläche Einzelstockbehandlung mit Herbiziden generell erlaubt.
Vor pflugloser Ansaat einer Ackerkultur ist der Einsatz von
Totalherbiziden erlaubt.
In Kunstwiesen: Flächenbehandlung mit selektiven Herbiziden erlaubt. In Dauergrünland: Flächenbehandlung mit selektiven Herbiziden bei mehr als 20 Prozent der Dauergrünfläche (pro Jahr und Betrieb; exklusiv ökol. Ausgleichsflächen) nur mit Sonderbewilligung.