Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/8: Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über den Aufbau von Masterstudiengängen an Fachhochschulen (Fachhochschulmastervereinbarung) · 11 Seiten

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Fachhochschulmastervereinbarung; Erläuternder Bericht für die Anhörung

A. Einleitung

Der Bundesgesetzgeber sieht in Art. 16 Abs. 2 des Fachhochschulgesetzes (SR 414.71; FHSG) vor, dass Bund und Kantone in einer Vereinbarung Grundsätze für das Angebot von Diplomstudiengängen festlegen.

Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) haben den vorliegenden Vorentwurf einer Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen zum Aufbau von Masterstudiengängen an Fachhochschulen (nachfolgend Mastervereinbarung genannt) gemeinsam ausgearbeitet.

Bei der Erarbeitung der Vereinbarung und der Erläuterungen wurden neben den Materialien zur Teilrevision des Fachhochschulgesetzes und seiner Ausführungserlasse folgende Dokumente beigezogen:

• der Masterplan Fachhochschulen 2004 – 2007,

• das am 14. Oktober 2004 vom schweizerischen Fachhochschulrat EDK verabschiedete Diskussionspapier über Kriterien für Master-Studiengänge,

• die Empfehlungen der Konferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) vom 27. Januar 2005 zum Profil für Masterstudiengänge Fachhochschulen,

• die Konzeption gestufter Studiengänge: Best Practice und Empfehlungen der KFH vom Juli 2004,

• die Richtlinien des Fachhochschulrats vom 5. Dezember 2002 für die Umsetzung der Erklärung von Bologna an den Fachhochschulen und den Pädagogischen Hochschulen sowie

• der Bericht der Eidgenössischen Fachhochschulkommission (EFHK) vom 26. Oktober 2005, „Kriterien der Anerkennung und Akkreditierung von Master-Studiengängen an schweizerischen Fachhochschulen“ (Autor: Prof. Dr. Dres. h.c. Rolf Dubs).

Die vorliegenden Erläuterungen stellen im Teil B die bestehenden allgemeinen Elemente der Regelung des Angebots von Diplomstudiengängen dar und im Teil C die zusätzlich notwendigen Ausführungsbestimmungen in bezug auf Diplomstudiengänge auf der Masterstufe (nachfolgend Masterstudiengänge genannt). Im Teil D werden die wichtigsten Bestimmungen des Vorentwurfs zur Mastervereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen kommentiert.

B. Regelung des Angebots von Diplomstudiengängen

Die Regelung des Angebots von Diplomstudiengängen erfolgt einerseits über die allgemeinen materiellen Rahmenvorgaben zur Führung von Diplomstudiengängen, anderseits über formale Prüfungsverfahren, nämlich die allgemeinen Bewilligungs- und Akkreditierungsverfahren von neuen Diplomstudiengängen auf der Bachelor- und Masterstufe (Art. 16 Abs. 3 und Art. 17a Abs. 1 FHSG; Art. 1 Abs. 4 der Fachhochschulverordnung [FHSV; SR 414.711] und Art. 1 der Verordnung über Studiengänge, Nachdiplomstudien und Titel an Fachhochschulen; SR 414.712]). Die materiellen Rahmenvorgaben sind im Fachhochschulgesetz und den Ausführungserlassen sowie – neu – in dem hier vorgelegten Vorentwurf zu einer Mastervereinba-