Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/8: Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über den Aufbau von Masterstudiengängen an Fachhochschulen (Fachhochschulmastervereinbarung) · 11 Seiten

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Fachhochschulmastervereinbarung; Erläuternder Bericht für die Anhörung

Rahmenbedingungen zum Kompetenzprofil auf der Masterstufe. Der Masterstudiengang muss ein stufengerechtes und fachbezogenes Kompetenzprofil aufweisen. Daraus muss beispielsweise hervorgehen, dass eine berufsrelevante Schwerpunktsetzung bei den Lerninhalten vorliegt und dass Anwender- und Transferkompetenzen, insbesondere berufliche Problemstellungen mit wissenschaftlichen Kenntnissen und Methoden lösen zu können, vermittelt werden. Aus dem Kompetenzprofil muss deutlich hervorgehen, dass sich der Masterstudiengang hinsichtlich der Qualifikationsstufe vom entsprechenden Bachelorstudiengang klar unterscheidet, insbesondere die Anforderungen auf der Masterstufe in definierter Weise anspruchsvoller als auf der Bachelorstufe sind und der Studienplan keine Elemente enthält, welche Inhalte der Bachelorstufe wiederholen. Lehrveranstaltungen dürfen nicht mit Bachelorprogrammen kombiniert werden. Zulässig sind dagegen Nebenfächer auf der Masterstufe, die als Module auf Bachelorstufe angeboten werden. Der Bezug der Lehre zur wissenschaftlichen Forschung ist nachzuweisen, insbesondere die Ausgestaltung des forschenden Lehrens und Lernens.

Zulassungsvoraussetzungen, Ziffer 4

Art. 5 Abs. 4 FHSG setzt für die Zulassung zu einem Masterstudium den Erwerb des Bachelordiploms oder eines gleichwertigen Hochschulabschlusses voraus. Die Fachhochschulen können zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen festlegen. Ziff. 4 konkretisiert diese Rahmenvorgaben und präzisiert, dass in jedem Fall die inhaltliche Kohärenz der erworbenen Kompetenzen auf der Bachelorstufe mit den verlangten Eintrittskompetenzen für das Masterstudium sichergestellt werden muss. Fehlende Kompetenzen sollen vor oder nach Studienbeginn nachgeholt werden können. Die Fachhochschulen haben das Recht, auch Praxiserfahrung für fehlende Kompetenzen anzuerkennen. Den Fachhochschulen bleibt es überlassen, neben dem - Bachelorabschluss zusätzliche Qualifikationen zu verlangen (z.B. besonders gute Leistungen auf der Bachelorstufe, zusätzliche Berufspraxis etc.).

Gesamtstrategie, Ziffer 5

Studienplan und Forschungsziele müssen insbesondere belegen, das der Masterstudiengang in die Lehr- und Forschungsstrategie der Fachhochschule passt.

Forschungsschwerpunkt, Ziffer 6

Die betreffende Fachhochschule muss im Fachbereich des entsprechenden Diplomstudiengangs über genügende Forschungskompetenz von nationaler und/oder internationaler Bedeutung verfügen sowie ausreichende, nachhaltige und mit der Arbeitswelt und anderen Institutionen vernetzte Forschungsaktivitäten ausweisen. Künstlerische und gestalterische Fachbereiche profilieren sich über künstlerische oder gestalterische Kompetenzschwerpunkte. Sie muss einen strategischen Forschungsschwerpunkt festlegen, genügende Forschungserfahrung vorweisen und diesbezüglich abgeschlossene Forschungsprojekte, Studien oder Gutachten vorlegen sowie über ein Dozierendenkorps verfügen, das neben der Lehrkompetenz über Forschungskompetenz im gewählten Forschungsschwerpunkt verfügt. Sie muss zudem darlegen, wie ihre Ressourcen eine längere Fortführung des gewählten Forschungsschwerpunktes gewährleisten [ausreichender Mittelbau, notwendige Forschungseinrichtungen (Bibliothek, Labor, Informatik, Geräte, Zugang zur Forschungsdokumentation)].