Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2006/80: 02.418 Pa.Iv. Hegetschweiler: Fluglärm. Verfahrensgarantien · 50 Seiten
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A
Bundesgesetz Entwurf über die Enteignung (EntG)
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und
Energie des Nationalrates vom ………………………… 200649
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom …200650,
beschliesst:
I
Das Enteignungsgesetz51 wird wie folgt geändert:
Art. 24a (neu)
Va.1 Wird die Entschädigung für die Enteignung nachbarrechtlicher Entschädigung
für nachbar- Ansprüche bei einem vermieteten oder verpachteten Grundstück rechtliche entrichtet, so sind die Miet- beziehungsweise Pachtzinsen angemessen Ansprüche bei
vermieteten oder herabzusetzen.
verpachteten
Grundstücken2 Die Herabsetzung entfällt:
a. in dem Masse, in dem der übermässigen Einwirkung, derentwegen die Entschädigung ausgerichtet wird, bei der Festlegung der Miet- oder Pachtzinsen Rechnung getragen worden ist;
b. ganz, wenn die Miet- oder Pachtverhältnisse nach Auftreten der übermässigen Einwirkung abgeschlossen worden sind.
Art. 27 Abs. 1, 2 und 3
1Aufgehoben
49 BBl 2006 …
50 BBl 2006 ...
51 SR 711