Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/92: Verordnung über die Steuerleichterungen zugunsten von Unternehmen in den wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten und Verordnung über die Festlegung der wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete · 18 Seiten
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Economic Research
Evaluation der bisherigen Abgrenzungsmethode
Konzept der wirtschaftli- Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse einer Auftragsarbeit für das Staatssekretariat für chen Erneuerungsgebiete Wirtschaft zusammen. Ziel der Analysen, welche im Rahmen der gesetzlichen Grundlage sowie
einiger Vorgaben durch das Staatssekretariat für Wirtschaft erfolgten, war die Evaluation und Revision der Abgrenzungskriterien wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete. Grundlage für die Ausweisung dieser Gebiete sind wirtschaftliche Umbrüche der letzten Jahre und Jahrzehnte, welche Regionen vor neue Anforderungen stellen und eine Anpassung an die geänderten Rahmenbedingungen erfordern. Zu den Veränderungen gehören neben sektoralen Verschiebungen vom Industrie- zum Dienstleistungssektor auch funktionale Verlagerungen innerhalb der Wirtschaftssektoren hin zu höher qualifizierten Tätigkeiten sowie ein steigender Dienstleistungsanteil auch innerhalb der Industrie. Die Folgen dieses Strukturwandels betreffen unterschiedliche Ebenen wie Beschäftigung und Arbeitsmarkt, Wirtschaftsstruktur, Wohlstand und Bevölkerungsentwicklung. Eine erfolgreiche Anpassung an diese geänderten Rahmenbedingungen wird für die zukünftige wirtschaftliche Basis und Entwicklung von Regionen entscheidend sein.
Zielsetzung der Ausweisung wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete ist, diese Strukturanpassungsprozesse in wirtschaftlich weniger begünstigten Regionen der Schweiz zu fördern, wobei ein Mangel an Arbeitsplätzen als zentrales Kriterium für Strukturschwäche und Förderwürdigkeit gilt. So sind die Fördermassnahmen konkret auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie die Neuausrichtung von Unternehmen zur Arbeitsplatzerhaltung fokussiert.
Zielregionen der Förderung Der Zielsetzung entsprechend sind strukturschwache Regionen mit einem Mangel an Arbeits-
plätzen und unterdurchschnittlicher Wirtschaftsentwicklung für die Förderung vorgesehen. Strukturanpassungsbedarf einer Region führt dabei aber nicht zwangsläufig zur Förderung durch die Bundesebene. Vorraussetzung ist, dass Disparitäten und negative Entwicklungen einzelner Regionen in der Strukturanpassung nicht aus eigener Kraft ausgeglichen werden können.
Bisherige Abgrenzungs- Die bisherige Abgrenzungsmethode basiert auf einem zweistufigen Verfahren. Zunächst wurden methode Regionen, "die über ein besonderes Entwicklungspotenzial verfügen, da sie ein über dem Mittel
liegendes Volkseinkommen oder eine erhöhte Zentralität aufweisen" bei Zutreffen eines Ausschlusskriteriums vorab aussortiert. Im zweiten Schritt wurde anhand von Förderkriterien eine Entscheidung über die Förderwürdigkeit getroffen. Lag eine Region hinsichtlich zwei oder mehr struktureller Kriterien oder eines Kriteriums zur Arbeitsmarktentwicklung unter einem bestimmten Grenzwert unterhalb des Schweizer Mittels1, wurde die Region zur Förderung vorgeschlagen (Abbildung 1).
Abbildung 1
Bisherige Abgrenzungsindikatoren
Ausschlusskriterien
1. Kantone 2. MS-Regionen
Volkseinkommen pro Kopf 1998 Anteil höherer Dienstleistungen 1998
Zupendlerquote 1990
Förderkriterien
1. Strukturelle Kriterien 2. Arbeitsmarktentwicklung
Bevölkerungsentwicklung 1990 - 2000 Arbeitsplatzentwicklung 1991 - 1998
Reines Einkommen pro Kopf 1995/1996 Arbeitslosenquote 1998 - 2001
Anteil der Industriebeschäftigten 1998
Quelle: SECO
Evaluation der bisherigen Wichtige Grundlagen der bisherigen Abgrenzungsmethode sollen gemäss Vorgabe des Staats-Abgrenzungsmethode sekretariats für Wirtschaft auch in der revidierten Version in modifizierter Form berücksichtigt
werden. Hierzu gehört der Ausschluss von Wirtschaftszentren, die einen Strukturwandel aus
1 Der Anteil der Industriebeschäftigten musste über dem Schweizer Mittel liegen.