Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/92: Verordnung über die Steuerleichterungen zugunsten von Unternehmen in den wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten und Verordnung über die Festlegung der wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete · 18 Seiten
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Economic Research
Revision der bisherigen Abgrenzungsmethode
1.1 Ausschluss der Wirtschaftszentren
Revidierte Abgrenzungs- Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurde ein neuer Ansatz zur Abgrenzung wirtschaftlimethode cher Erneuerungsgebiete erarbeitet, welcher auf einem stufenweisen Vorgehen basiert. Die
einzelnen Kriterien für eine potenzielle Förderung werden schrittweise und separat analysiert. So werden zunächst Zentren mit hoher Wirtschaftskraft sowie Regionen mit günstigen Rahmenbedingungen identifiziert, um sie entsprechend der Vorgabe des Staatssekretariats für Wirtschaft a priori von der Förderung auszuschliessen. Als nächstes zentrales Kriterium wird die Strukturschwäche anhand der Regionalentwicklung auf MS-Ebene untersucht, wodurch Gebiete mit Defiziten erkennbar werden. Aus diesem Kreis werden Zentren mit einer Wirtschaftsstruktur, welche den Zielvorgaben der Förderung entspricht, extrahiert.
Die Berechnung der Indikatoren für die Analysen erfolgt dabei anhand standardisierter Variablen, wodurch die unterschiedliche Streuung in der Verteilung der einzelnen Untersuchungsaspekte berücksichtigt und eine Vergleichbarkeit ermöglicht wird. Verwendet wird eine breite Auswahl von Variablen, um mehrdimensionale Phänomene wie Regionalentwicklung adäquat abbilden zu können. Zudem werden ausreichend grosse Zeiträume berücksichtigt, um die generelle Situation und Entwicklung von Regionen von kurzfristigen Schwankungen unterscheiden zu können.
Analyse der Wirtschaftskraft Zielregionen für die Ausweisung wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete sind Regionen, welche
aufgrund ihrer Wirtschaftsschwäche nicht in der Lage sind, einen wirtschaftlichen Strukturwandel aus eigener Kraft zu bewältigen. Starke Wirtschaftszentren mit Ressourcen zum Ausgleich eigener intraregionaler Disparitäten sollten dagegen a priori aus dem Kreis möglicher Förderregionen ausgenommen werden. Als Ausschlusskriterium wurde für die MS-Regionen ein Indikator zur Wirtschaftskraft konstruiert, welcher sich aus dem Pro-Kopf Einkommen der Bevölkerung sowie der Wertschöpfung pro Beschäftigten berechnet. Die Verteilung des Indikators über die Schweizer Regionen zeigt deutliche Disparitäten, Zentren mit hoher Wirtschaftskraft setzen sich mit deutlich höheren Indikatorwerten von der Gesamtverteilung ab. Als Wirtschaftszentren wurden MS-Regionen, welche mit ihren Indikatorwerten oberhalb der Standardabweichung der Verteilung liegen, identifiziert.
Wirtschaftszentren Auf diese Weise ergeben sich für die Gruppe der Wirtschaftszentren zunächst erwartungsge-
mäss die grössten Städte Zürich, Genf, Basel, Bern und Lausanne. Darüber hinaus gehören insbesondere Regionen aus dem Kanton Zürich zu den wirtschaftsstärksten Regionen: Pfannenstiel, Zimmerberg, Glattal/Furttal, Limmattal und Winterthur. Die Regionen Basel Land, March, Nyon und der Kanton Zug ergänzen die Gruppe (Abbildung 2). Für die weitere Analyse bleiben die Wirtschaftszentren weiter in der Grundgesamtheit der untersuchten Regionen enthalten, da sich die Bewertung der Regionalentwicklung am Schweizer Mittel orientiert. Sie finden jedoch keine Berücksichtigung in den Vorschlägen für Förderregionen.