Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/99: Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) · 60 Seiten
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Kostenübernahme durch die Krankenversicherer:
AG, AI, GE, GL, LU, SH, TG, VD, ZH verweisen in ihren Stellungnahmen darauf, dass Impfungen in den Leistungskatalog der Krankenpflege-Leistungsverordnung gehören, beinhalte doch jede Impfung neben dem günstigen Effekt für die Allgemeinheit vor allem auch einen persönlichen Schutz. Es erstaune zudem, dass dieses bei vielen Impfungen bewährte System neuerdings grundsätzlich in Frage gestellt würde (Beispiel Finanzierung der HPV-Impfung).
IDS schlägt vor, dass die Finanzierung auch über einen Versicherungspool auf kantonaler Ebene erfolgen könnte.
Kostenübernahme durch Leistungsempfänger:
Die GDK begründet die Übernahme von Impfkosten durch die Leistungsempfänger damit, dass Impfungen zur Verhütung der Übertragung von Krankheiten zum einen zwar im Interesse der öffentlichen Gesundheit erfolgten, aber auch im Interesse des Einzelnen seien. Zudem soll das revidierte Gesetz die Eigenverantwortlichkeit stärken, wobei ein aktiver Beitrag auch darin bestehen könnte, die Kostentragung nicht von andern zu erwarten, sondern sich auf eigene Kosten impfen zu lassen.
Weitere Stellungnahmen:
FPP verweist darauf, dass es den schulärztlichen Dienst als ausführendes Organ von Impfkampagnen nicht mehr gäbe und die Aufgabe der Umsetzung von Impfkampagnen durch die Grundversorger (Hausärzte) kompetent umgesetzt werden könne.
ASO verweist darauf, dass die Lösung zur Finanzierung von Impfungen auch für Auslandschweizer gültig sein müsse.
KV-CH weist darauf hin, dass im Minimum zur Lösung der Finanzierung eine Subventionierung solcher Präventionsmassnahmen vorzusehen sei.