Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/99: Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) · 60 Seiten

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SBK erwartet die Klärung einzelner Begriffe wie 'entgangener Gewinn'.

KV-CH möchte eine Entschädigung zwingend vorsehen.

Frage b)

SSAI findet die Regelung 'soweit der Schaden nicht anderweitig gedeckt wird' als ungerecht. Der Staat sollte die Kosten übernehmen.

SGPäd hält eine grosszügige Lösung für richtig, da dies der Sache wesentlich mehr nütze als die Einsparungen durch Ablehnung der Kostenübernahme.

Für FPP sollte die Regelung bei Terroristen und Kriminellen nicht gelten.

Für SGIM müsste die Entschädigung immer erfolgen, unabhängig von der wirtschaftlichen Lage.

SZ stellt fest, dass der Gesetzestext nicht das wiedergäbe, was in der Fragestellung enthalten sei. Will man eine Billigkeitsentschädigung bei einer wirtschaftlichen oder sozialen Notlage ausrichten, so müsse dies im Gesetzestext auch zum Ausdruck kommen.

VD ist der Meinung, dass die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten, nicht sinnvoll sei.

AI und AR möchten eine klare Regelung der Kostenübernahme (Art, Definition der Notlage) und eine Obergrenze, um Missbrauch zu verhindern.

EKAF wünscht eine genauere Bezeichnung, was genau gedeckt sei.

GRÜNE und KV-CH möchten eine Entschädigung zwingend vorsehen.

IDS findet das System gerecht und notwendig, erwartet aber eine Vereinfachung der heutigen Verfahren.

Frage 10: Bestimmte Präventionsmassnahmen, die zur Verhütung einer Krankheitsübertragung aus der Sicht der öffentlichen Gesundheit sinnvoll sein können, sind nicht im Leistungskatalog der Krankenpflege-Leistungsverordnung enthalten. Wer sollte Ihrer Meinung nach die Kosten für Impfungen im Interesse der öffentlichen Gesundheit tragen?

Stellungnahmen:

Die Frage nach der Übernahme der Kosten für Impfungen im Interesse der öffentlichen Gesundheit wird nicht einheitlich beantwortet. In den erhaltenen Stellungnahmen äusserten sich 18 Vernehmlassungsteilnehmende für die Übernahme der Kosten durch die Krankenpflegeversicherung (AG, AI, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, TG, VD, ZH, EKAF, FPP, IDS, SGPäd, VKS und VLA), 6 für die Übernahme durch die Kantone (AR, CVP, AHS, LUNG, SGIM und StBE), 18 für die Übernahme durch den Bund (FR, SO, SZ, UR, GRÜNE, AACH, BSL, Cpat, ECON, FAMH, FMH, GVA, ICMB, SBK, SGM, SGV, SSAI, Unique), eine für die Übernahme durch die Leistungsempfänger (GDK). Weitere Stellungnahmen nannten mehr als eine Lösungsvariante (BL, GE, VS, ZG, KHM, KV-CH, SANTE, SGB, SGSH, SRK und STI): 6 für die Übernahme durch Bund und/oder Kantone, 3 für die Übernahme durch Bund oder Krankenpflegeversicherung, 1 für die Übernahme durch Kanton oder Krankenpflegeversicherung. FPP hält die Frage der Finanzierung durch KUV/Bund/Kanton als zweitrangig, wichtig sei die betriebsökonomische Gerechtigkeit.

In 6 Stellungnahmen wurde auf die Nennung einer konkreten Lösung verzichtet.

In den Stellungnahmen der Kantone werden 7 mal der Bund, 14 mal die Krankenpflegeversicherung und 3 mal der Kanton als Kostenträger vorgeschlagen. Die GDK schlägt die Leistungsempfänger als Träger der Kosten vor. GE schlägt neben der Krankenpflegeversicherung die Möglichkeit der Übernahme durch die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz vor.