Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/99: Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) · 60 Seiten
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Die FDP schlug vor, diese Frage im Rahmen des künftigen Präventionsgesetzes zu lösen. FMH, SRK und SSAI drängen auf eine rasche Lösung.
Im Folgenden werden wichtige Argumente zu den verschiedenen Lösungen angeführt.
Kostenübernahme durch den Bund:
ZG verweist auf die herausragende Bedeutung der Umsetzung des Impfplans, was die Kostenübernahme durch den Bund rechtfertige. UR ergänzt, dass eine Bundesfinanzierung auch in Analogie zu Präventionsmassnahmen im veterinärmedizinischen Bereich gerechtfertigt sei. FR wünscht zudem eine Präzisierung, dass die Finanzierung neben dem Impfstoff auch die ärztliche Handlung und das nötige Material beinhalte.
Die FMH argumentiert, dass die Kosten durch die Allgemeinheit zu tragen seien. Sie wünscht, dass diese Gesamtrevision des EpG zur Beseitigung finanzieller Hürden zur Erreichen von Präventionszielen beitrage und dass die Finanzierungsfrage zu den Impfungen nicht auf später (Präventionsgesetz) verschoben werde.
SSAI verweist darauf, dass Impfungen vorwiegend epidemiologisch begründet seien, weshalb die Kosten von Impfungen, die durch die EKIF und das BAG empfohlen werden, sinnvollerweise vom Staat zu übernehmen seien. Eine Entlastung der Krankenkassen sei zudem sinnvoll, da bei Impfungen vorwiegend Familien, Kinder und Jugendliche betroffen seien.
SANTE hält die Finanzierung von Massnahmen der Prävention über die Krankenpflegeversicherung vom System her als nicht richtig. Die Kosten von Massnahmen im Sinne der öffentlichen Gesundheit seien von der öffentlichen Hand zu tragen. Bei einer Finanzierung über das KVG-System bestehe die Gefahr, dass z.B. bei bestimmten Impfprogrammen viele Personen sich wegen der bei ihnen anfallenden Kosten (Selbstbehalt, allenfalls Franchise) nicht impfen liessen. Bei Leistungserbringern wie Versicherern entstehe zudem bei der KVG-konformen Rechnungsabwicklung (Einzelerfassung jedes Patienten, individuelle Rechnungsstellung, individuelle Abrechnung des Versicherers mit Kostenbeteiligung des Patienten) ein erheblicher und unnützer administrativer Aufwand.
SRK argumentiert, dass die Kostenübernahme durch die öffentliche Hand der Finanzierung durch Krankenversicherer vorzuziehen sei.
GRÜNE halten die Kostenübernahme durch den Bund für folgerichtig gemäss dem nationalen Primat des Bundes im EpG.
Unique verweist darauf, dass der Bund die Kosten tragen sollte, damit er Impfungen anordnen und bei Nichtbefolgung entsprechende Massnahmen ergreifen könne.
Kostenübernahme durch die Kantone:
AHS verweist darauf, dass allein die Kantone als vollzugsverantwortliche Organe die Massnahmen zu Impfungen durchsetzen und eben auch finanzieren können. Die Kosten auf Einzelpersonen abzuwälzen sei keine Lösung, da damit negative Anreize gesetzt würden und sich Einzelpersonen entscheiden könnten, die Impfung nicht zu tätigen und damit die öffentliche Gesundheit zu gefährden.
Gemäss StBE sollten die Kantone die Kosten für Impfungen übernehmen bzw. die Impfstoffe en gros einkaufen und die Leistungserbringer pauschal für die Impfleistung entschädigen. Dies würde die finanzielle Logistik der aus epidemiologischer Sicht wichtigen Impfungen vereinfachen bzw. Hürden wie Selbstbehalt, Franchise oder komplizierte Einzelabrechnungen beseitigen. Es wäre immer noch möglich, die Krankenkassen anschliessend prozentual zu ihrer Mitgliedergrösse zu belasten.