Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2007/10: NFA-Ausführungsverordnungen · 241 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 54Fedlex · Erläuternder Bericht
Anzahl Plätze pro Heim: pro Typus, Entwicklung der Anzahl Plätze in den letzten fünf Jahren, jährliche Betriebstage: pro Heim, pro Typus .
- Wie werden die Angebote genutzt?
Anzahl KlientInnen pro Heim: pro Typus und total, Entwicklung der Zahl der KlientInnen in den letzten fünf Jahren: pro Typus und total, KlientInnen pro Typus: aufgeschlüsselt nach Alter und Geschlecht, KlientInnen total: aufgeschlüsselt nach rechtlichen Einweisungsgrundlagen, Aufenthaltstage und Auslastungsgrad über das ganze Berichtsjahr: pro Heim, pro Typus, total.
- Interkantonaler Austausch von Heimplätzen
- Folgerungen:
Bewertung der Entwicklung der Anzahl Plätze der letzten fünf Jahre und Prognosen / Thesen zu möglichen künftigen Entwicklungen; Tendenzen, Aussagen zur Angebots-, Bedarfs- und Nachfragelage sowie zur kantonalen Heimplatzierungsquote, Platzierungsgründe und deren Entwicklung; Zusammenhang dieser Daten zur allgemeinen Kinder- und Jugendhilfe (z.B. Verhältnis zur ambulanten Jugendhilfe); Planungen, Projekte, Überlegungen etc. für die nächsten fünf Jahre.
Auch im Jugendbereich sind für die Beurteilung der eingereichten Planungsgrundlagen die Statistiken des BFS unabdingbar. Insbesondere müssen die PKS sowie die Jugendstrafurteilsstatistik (JUSUS) als für diesen Bereich bedeutendste Statistiken weitergeführt werden.
Art. 9a (Art. 10a LSMG: Beiträge an die Kosten des Schweizerischen Ausbildungszentrums für das Strafvollzugspersonal SAZ)
Gemäss dem neuen Artikel 377 Absatz 5 StGB3 sind die Kantone ausdrücklich zur Förderung der Aus- und Weiterbildung des Strafvollzugspersonals verpflichtet. Der Straf- und Massnahmenvollzug stellt gemäss der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) eine Verbundaufgabe dar und daher ist eine finanzielle Unterstützung des SAZ durch den Bund in Form eines Direktbeitrages vorgesehen.
Der Bund soll bei der Beitragsleistung insbesondere die Aufwendungen für die Ausbildung, also Grund- und Fortbildungskurse, sowie für die Weiterbildung des Strafvollzugspersonals unterstützen. Die Kursinhalte sollen sich nach den gesetzlichen Normen und den internationalen Verpflichtungen richten, beispielsweise der Europäischen Menschenrechtskonvention und den Empfehlungen des Europarates zum Freiheitsentzug.
Ausbildungsmodule und Zielpublikum: Ein Grundkurs findet berufsbegleitend statt und umfasst ein breitfächriges modulares Angebot. Die Fortbildungskurse dienen primär der Aktualisierung und Vertiefung des beruflichen Wissens. Sie orientieren sich an neuen Entwicklungen und Problemstellungen im Strafvollzug. Diese Kurse richten sich sowohl an Absolventen der Grundkurse wie auch an spezielle Gruppen von Vollzugsmitarbeitern wie beispielsweise Direktoren, Adjunkten, an Mitarbeiter der Gesundheitsdienste, der Landwirtschaft oder an Seelsorger. Mit den Angeboten
3 SR 311.0
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