Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2007/10: NFA-Ausführungsverordnungen · 241 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 56Fedlex · Erläuternder Bericht

3 Erläuterungen zur Verordnung vom 13. März 20007 zum Universitätsförderungsgesetz (UFV)

Art. 18 Abs. 1

Mit der Anpassung von Artikel 18 Absatz 4 des Universitätsförderungsgesetzes vom 8. Oktober 19998 (UFG) ist die Finanzkraftabstufung der Investitionsbeiträge auch in Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung zum UFG zu streichen.

4 Erläuterungen zur Verordnung vom 21. Oktober 19879 über die Förderung von Turnen und Sport (Sportförderungsverordnung)

4.1 Allgemeines

Mit der NFA zieht sich der Bund aus der Koordination und Subventionierung des freiwilligen Schulsports sowie der Herausgabe der Lehrmittel für Turnen und Sport in der Schule zurück.

4.2 Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen

Art. 3 Abs. 2, Art. 6 Abs. 2 und Art. 46 Abs. 1

In der Sportförderungsverordnung sind somit Absatz 2 von Artikel 3 aufzuheben und Absatz 1 von Artikel 46 in dem Sinne abzuändern, dass die Eidgenössische Sportkommission (ESK) periodisch die Konferenz der kantonalen Verantwortlichen für Sport in der Schule (KVS) durchführt.

Da mit der Aufhebung von Artikel 3 Absatz 2 "Eidgenössische Sportkommission" als ausgeschriebener Begriff verschwindet, ist er neu in Artikel 6 Absatz 2 einzufügen.

5 Erläuterungen zur Verordnung vom 16. Januar 199110 über den Natur- und Heimatschutz (NHV)

5.1 Allgemeines

Der Aufgabenbereich nach dem Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG)11 bleibt eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen, beide staatlichen Ebenen beteiligen sich gemeinsam an der Finanzierung. Als neues Instrument wird die Programmvereinbarung eingeführt. Im Rahmen der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen konzentriert sich der Bund im Wesentlichen auf ge-

7 SR 414.201

8 SR 414.20

9 SR 415.01

10 SR 451.1

11 SR 451

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