Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2007/10: NFA-Ausführungsverordnungen · 241 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 93Fedlex · Erläuternder Bericht

Absatz 1: Das BSV hat keine Kompetenz, den Revisionsstellen direkt Aufträge zu erteilen (vgl. Erläuterungen zu Art. 33 ELV).

Absatz 2: Übernahme des geltenden Absatzes 1, jedoch ohne den zweiten Satz.

Gliederungstitel vor Art. 39

Neu beteiligt sich der Bund auch an den Verwaltungskosten für die Festsetzung und Auszahlung der jährlichen Ergänzungsleistung (vgl. Art. 24 ELG). Daher müssen die Beiträge des Bundes unterteilt werden in Beiträge an die jährlichen Ergänzungsleistungen (Art. 39 bis 42 ELV) und Beiträge an die Verwaltungskosten (Art. 42a bis 42e ELV).

Einleitung zu Art. 39–42

(Die Beiträge des Bundes an die jährlichen Ergänzungsleistungen)

Nach Artikel 13 Absatz 2 ELG zahlt der Bund an die jährlichen Ergänzungsleistungen im Heim nur im Bereich des Grundbedarfs/der Existenzsicherung 5/8. Die darüber hinausgehenden Ergänzungsleistungen haben die Kantone zu tragen. Dies bedingt eine Ausscheidung der Kosten, an denen sich der Bund nicht beteiligt. Um diese Ausscheidung zu machen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine wäre, dass sie laufend gemacht würde. Dies hätte eine Art Schattenrechnung zur Folge mit einem riesigen Aufwand, der bis in die Buchhaltung hinein reicht. Damit diese laufende Ausscheidung nicht gemacht werden muss, hat der Ständerat den vom Bundesrat vorgeschlagene Absatz 4 von Artikel 13 geändert. Demnach kann der Bundesrat nun Regelungen für die einfachere Berechnung des Bundesanteils erlassen. Der Ständerat hat ausdrücklich an eine Stichtagslösung (Bestimmung des Bundesanteils einmal jährlich aufgrund des Bestandes an einem bestimmten Stichtag) gedacht (vgl. Amtl. Bulletin 2006 - Ständerat - S. 211).

Modellartig sieht die Lösung folgendermassen aus:

Im Beispielkanton hat es am massgebenden Stichtag nur zwei Personen mit Ergänzungsleistungen:

1 Person im Heim, 1 Person zu Hause

Person 1: im Heim Berechnung Berechnung im Heim Existenzsicherung Franken Total Franken Total

Anerkannte Ausgaben

Lebensbedarf 17’640

Mietzins 13’200

KK-Durchschnittsprämie 3’000 3’000 33’840

anrechenbare Heimkosten

(200/Tag) 73’000

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