Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/113: Totalrevision Bundesgesetz vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport. Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport · 40 Seiten

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men von Jugend+Sport wäre angesichts des nachhaltigen Erfolgs dieses einmaligen Sport- und Bewegungsförderungsinstruments nicht zielführend. Auf der Basis der geltenden Ansätze erfordert die Einführung von Angeboten für Fünf- bis Zehnjährige im Endausbau rund 20 Millionen an zusätzlichen Finanzmitteln. Diesem zusätzlichen Engagement stehen jedoch erhebliche Einsparungen im Bereich der Gesundheits- und Sozialversicherungskosten entgegen, die nicht präzis beziffert werden können.

Der Bund fördert Sport und Bewegung, indem er Projekte und Programme unterstützt. Die Unterstützung ist nicht nur finanzieller Art. Es sollen auch Dienstleistungen in fachlicher und personeller Hinsicht (z.B. Wissenstransfer) erbracht werden können. Grundsätzlich ist die Förderung durch den Bund subsidiär zur Privatinitiative. Es gilt das Primat der privaten Initiative. Um die Nachhaltigkeit der Förderung durch den Bund sicherzustellen, soll mit mehrjährigen Leistungsverträgen gearbeitet werden.

Der Bundesrat hat bekräftigt, dass er für die Dopingbekämpfung keine zusätzlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stellt. Im Rahmen der Zusammenfassung der Dopingprävention und der -bekämpfung in einer nationalen Anti-Doping Agentur (Anti-Doping-Schweiz) ist zu erwarten, dass der Mitteleinsatz effizienter und effektiver erfolgen wird und die Sportverbände sich zusätzlich finanziell beteiligen werden.

Die Ziele des Gesetzes können - vorbehältlich der Einführung von J+S Kids - mit dem bisherigen Budget des BASPO umgesetzt werden. Die Kostenneutralität in den anderen Massnahmenbereichen ist insoweit gewährleistet, (vgl. auch die Ausführungen unter Ziffer 3.4), als für die heutige Aufgabenerfüllung die gesetzlichen Grundlagen nachgeführt werden. Es sind auch keine personellen Auswirkungen zu erwarten.

Der im internationalen Vergleich sehr beschränkte Mitteleinsatz des Bundes für die Sportförderung bedingt, dass neue Partnerschaften und neue Modelle der Zusammenarbeit zwischen Bund und Privaten entwickelt werden. Weitere Effizienz- und Effektivitätsgewinne sind nur auf diesem Weg zu erzielen.

5.1.2 Auf die Kantone und Gemeinden

Der Entwurf schafft neue Mitwirkungsmöglichkeiten für Kantone und Gemeinden. Je nach dem, wie diese Möglichkeiten wahrgenommen werden, entstehen für diese Gemeinswesen zusätzliche Aufwendungen. Die Kantone sind nach wie vor verpflichtet, beim Vollzug der Bestimmungen über Jugend+Sport mitzuwirken. Das neue Gesetz sieht in diesem Bereich keine Entlastung vor.

5.2 Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Sport und Bewegung kommt eine erhebliche volkswirtschaftliche Bedeutung zu. Sie fördern die soziale Kohäsion und Integration und bauen in hohem Masse auf die ehrenamtliche Arbeit (Milizprinzip). Diese Bedeutung wird verstärkt durch in der Regel höhere Leistungsfähigkeit und bessere Gesundheit von Menschen, die regelmässig Sport betreiben. Zudem senkt eine angemessene sportliche Betätigung der Bevölkerung die Gesundheitskosten und künftige Sozialversicherungskosten.