Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/113: Totalrevision Bundesgesetz vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport. Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport · 40 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
Im Rahmen der Entwicklung der vergangenen Jahre ist der gesellschaftliche Stellenwert des Sports erheblich gestiegen. Sein Nutzen für Gesellschaft und Wirtschaft ist politisch anerkannt und wissenschaftlich nachgewiesen; so insbesondere im Bereich der Gesundheit, Bildung, Integration, Leistung, Prävention und Persönlichkeitsentwicklung. Verschiedene Studien belegen den hohen Stellenwert des Sports für die Schweizer Bevölkerung: Sport wird allgemein als wichtiger Lebensbereich betrachtet. Die Bedeutung des Sports vorab bei der Bekämpfung des Bewegungsmangels und des Übergewichts von Jugendlichen wird einer breiten Bevölkerungsschicht in zunehmendem Masse bewusst.
Das schweizerische System der Sportförderung basiert auf einer breiten Akzeptanz. Mit einem verhältnismässig geringen staatlichen Mitteleinsatz ist dieses System in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich aufgebaut worden. Grundlage bildet das Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport aus dem Jahre 1972. Das Gesetz hat sich grundsätzlich bewährt. Zu diesem eng mit dem Milizprinzip verknüpften Förderungssystem ist Sorge zu tragen.
Die gesellschaftliche Entwicklung der letzten Jahre ist mit grossen neuen Herausforderungen verbunden. Als Stichworte seien der Bewegungsmangel von Kindern und Jugendlichen oder die negativen Begleiterscheinungen des Sports (z.B. Doping oder Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen) erwähnt. Hierfür genügen die rechtlichen Grundlagen nicht mehr in allen Bereichen. Das neue Gesetz soll nebst ziel- und wirkungsorientiertem Handeln auch den systematischen Einbezug sämtlicher Akteure im Bereich des Sports erlauben. Auf diese Weise soll der hohe Stellenwert des Milizsystems im Sport und der damit verbundenen ehrenamtlichen Arbeit auch in Zukunft gesichert werden.
2 Grundlagen des heutigen Förderungssystems
2.1 Bedeutung von Sport und Bewegung
2.1.1 Das öffentliche Interesse an der Sportförderung
Der Sport entfaltet über die eigentliche sportliche Aktivität hinaus mannigfaltige positive Wirkungen. Die Förderung von Sport und Bewegung für alle Altersgruppen und Leistungsstufen liegt daher im Interesse der Gesellschaft. Der Bund engagiert sich mit Blick auf diese positiven Effekte des Sports zu Gunsten der gesamten Bevölkerung zusammen mit Kantonen und Gemeinden sowie den Partnern des privatrechtlich organisierten Sports. Sportförderung ist eine Aufgabe im öffentlichen Interesse. Entsprechend kann der Bund in ausgewählten Bereichen einen sinnvollen Beitrag leisten.