Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/113: Totalrevision Bundesgesetz vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport. Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport · 8 Seiten
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nach sich ziehen. Die Vorlage sieht auch keine Finanzhilfen oder Abgeltungen im Sinne des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990 (SR 616.1) vor.
5.3 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Im 1. Abschnitt über das Nationale Informationssystem Sport ist in Artikel 7 die Kostenfestlegung für die Nutzer des Informationssystems an den Bundesrat delegiert. In Artikel 28 wird der Bundesrat ermächtigt, zu einzelnen Bereichen Ausführungsbestimmungen zu erlassen.