Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 57 Seiten
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kapital, soweit er Arbeitgeber ist. Er hat zudem anlässlich der Eröffnungsbilanz gegenüber PUBLICA garantiert, ihr das fehlende Deckungskapital zu vergüten, falls diese es bei den angeschlossenen Organisationen gerichtlich nicht einbringen kann. Mit dem PUBLICA-Gesetz ist diese Garantie rückwirkend erloschen; das Finanzierungsrisiko liegt nun bei PUBLICA (Art. 21 Abs. 1 Bst. a PUBLICA-Gesetz).
– Grundlagenwechsel: Im Hinblick auf die (ursprünglich vorgesehene, aber nie vollzogene) Zusammenlegung der PHK mit der EVK änderte die PHK 1995 ihre versicherungstechnischen Grundlagen, indem sie von PHK 80 zu EVK 90 überging. Weil die neuen versicherungsmathematischen Grundlagen auf der Annahme einer längeren Lebenserwartung basierten, erhöhte sich das notwendige Deckungskapital um rund 1’567 Millionen. Davon wurden 983 Millionen sofort von der PHK als Aufwand verbucht, was den Fehlbetrag der PHK entsprechend erhöhte. Unter der Annahme, die Lebenserwartung werde erst sukzessive ansteigen, was sich im Nachhinein als falsch herausstellte, wurden die restlichen Kosten von rund 585 Millionen linear über eine Zeitdauer von 8 Jahren (1995 bis 2002) mit jährlich 73 Millionen amortisiert bzw. das Deckungskapital der PK wurde entsprechend erhöht. Die neue PK SBB hatte davon noch 292 Millionen (4 mal 73 Mio.) zu tragen.
1.4.3 Vermögensanlagen / Verzinsung der Deckungskapitalien
Hauptursache der Unterdeckung der PK SBB sind ungenügende Anlageerträge. Diese entsprechen zur Hauptsache der Differenz aus den Erträgen auf dem Vorsorgevermögen und der Verzinsung der Deckungskapitalien mit dem technischen Zinssatz.
Die grössten Verluste erlitt die PK SBB in den Jahren 2001 und 2002 aufgrund der Entwicklungen an den Finanzmärkten. Hier verketteten sich zwei unglückliche Umstände:
– Vor der Verselbständigung verfügte die PHK nicht über eigene Anlagen an den Finanzmärkten. Somit hatte sie erst mit der Verselbständigung die Möglichkeit, ein Portefeuille aus Obligationen, Aktien und Immobilien zu erwerben. Zu diesem Zeitpunkt stiegen die Aktienkurse sehr stark an. Somit wurden insbesondere die Aktien zu hohen Kursen erworben und verloren anschliessend in den Jahren 2001 und 2002 mit dem Einbruch der Aktienmärkte dramatisch an Wert. Aufgrund der fehlenden Wertschwankungsreserve konnte die PK SBB diese Wertverminderung nicht auffangen und geriet in Unterdeckung.
– Nach dem Willen des Parlaments musste der Bund den bis Ende 1997 aufgelaufenen Fehlbetrag bis spätestens sechs Jahre nach Inkrafttreten des SBB-Gesetzes ausfinanzieren. Die bis zu diesem Zeitpunkt jeweils noch bestehende Deckungslücke war mit dem Zinssatz von 4 Prozent durch die SBB zu verzinsen. Die dem Bund durch die Ausfinanzierung entstehenden Zinskosten lagen nach Inkrafttreten des SBB-Gesetzes deutlich unter jenen, welche die SBB der PK SBB für den noch nicht ausfinanzierten Fehlbetrag zu zahlen hatte (Durchschnittsrendite Bundesobligationen, mindestens jedoch 4%).