Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 10 Seiten

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Vernehmlassung zur Sanierung der PK SBB: Zusammenfassung der Ergebnisse

Mehrheit der Kantone abgelehnt. Bei den Parteien und Dachverbänden zeigt sich - sofern sie sich dazu geäussert haben - ein uneinheitliches Bild. (vgl. Kapitel 4.4)

Die Vernehmlassungsteilnehmer, welche zum skizzierten Konzept einer Beteiligung des Bundes an der Sanierung im Verhältnis zu seinem Aktienkapitalanteil Stellung nahmen, beurteilen dieses eher skeptisch. Zum Teil wird die Durchführbarkeit in Frage gestellt. Auch wird teilweise geltend gemacht, dass nicht die Stellung des Bundes als Aktionär Ausgangspunkt bilden dürfe, sondern die Abgeltungsberichtigung im Regionalen Personenverkehr. (vgl. Kapitel 4.5)

Die Kantone GE und SO haben auf eine Stellungnahme verzichtet.

4. Antworten zum Fragenkatalog

4.1 Einsatz Bundesmittel für PK SBB?

Sollen für die Sanierung der Pensionskasse SBB Bundesmittel eingesetzt werden? … Ja … Nein

4.1.1 Befürworter eines Einsatzes von Bundesmitteln

Zu den erklärten Befürwortern eines Einsatzes von Bundesmitteln zur Sanierung der PK SBB zählen die Kantone AG, BL, BS, GR, LU, NE, SG, SZ, TG, TI, UR, ZH, die Konferenz der Verkehrsdirektoren (KÖV), die SP, CVP, EVP, CSP, der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), der Verband öffentlicher Verkehr (VÖV), der Informationsdienst für den öffentlichen Verkehr (LITRA), der Kaufmännische Verband Schweiz (kv schweiz), die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) sowie der Schweizerische Städteverband (SSV). Ebenfalls dafür ausgesprochen haben sich der Schweizerische Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband (SEV), der Unterverband des Personals privater Transportunternehmen (vpt), der Verband Schweizer Lokomotivführer und Anwärter (VSLF), die Gewerkschaft für Arbeitnehmende aus den Branchen öffentlicher Verkehr, öffentlichen Verwaltung, Post/Logistik, Communication und Dienstleistungen (transfair), Seilbahnen Schweiz (SBS), Alpen-Initiative, der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste (vpod), der Verband Schweizerischer Schifffahrtsunternehmungen (VSSU) sowie alle 57 Bahnen (Eisenbahnen, Seilbahnen), 7 Busbetriebe und 5 Schifffahrtsgesellschaften.

ƒ Die Bundeshilfe komme nicht einer eigentlichen Sanierung gleich, sondern sei für die

nachträgliche Ausfinanzierung von Deckungskapital für Leistungen aufzubringen, die 1999 nicht Bestandteil der Ausfinanzierung der PK waren („Eintrittsgeneration Frauen“, Wechsel der versicherungsmathematischen Grundlagen, Reduktion technischer Zinssatz auf Deckungskapital der Rentenbezüger von 4% auf 3.5%). Insofern habe der Bund die PK SBB bei der Ausfinanzierung anders behandelt als Vorsorgeeinrichtungen anderer ehemaliger Regiebetriebe (etwa skycare oder PK Ruag). Von den Befürwortern wird insbesondere die im Jahr 1999 ungenügende Ausfinanzierung der SBB ins Feld geführt. Bemängelt wird ausserdem, dass bei der Ausfinanzierung keine Wertschwankungsreserve mitgegeben wurde und dass diese nun, verspätet, nachzuschiessen sei.

ƒ Auch sei der PK SBB ein grosser Rentnerbestand übertragen worden. Bei diesem handle

es sich formell gesehen um Rentner des Bundes und nicht der SBB – dadurch ergebe sich nach wie vor eine besondere Verpflichtung seitens Bund gegenüber der PK SBB. Gemäss Befürwortern kommt dazu, dass die erforderliche Sanierungslast die Möglichkeiten bei einer derart rentnerlastigen Kasse von Arbeitnehmer- und -geberschaft übersteige.

ƒ Weiter wird argumentiert, dass Bund und Kantone aus verkehrspolitischer Sicht grosses

Interesse an gesunden und lebensfähigen Transportunternehmen hätten. Unternehmungen, deren Pensionskassen Unterdeckungen aufweisen, seien mit besonderen Risiken konfrontiert und würden eingeschränkte Handlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten aufweisen.