Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 10 Seiten
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Vernehmlassung zur Sanierung der PK SBB: Zusammenfassung der Ergebnisse
Es sei politisch und wirtschaftlich geboten, dass sich bei einer 100%igen Beteiligung (an
den SBB) die Eigentümerschaft bei der Sanierung beteilige. Dem Bund als Alleineigentümer komme gemäss strategischen Zielen des Bundes eine besondere Bedeutung gegenüber der SBB zu – der Bund müsse sich der Verantwortung als Eigner stellen.
Sollte der Bund keinen Beitrag für die PK SBB sprechen, müssten die SBB und die akti-
ven Versicherten gemäss Befürwortern untragbare zusätzliche Leistungen für die Sanierung aufbringen. Die Folgen wären dabei unter anderem hohe Lohnkürzungen, Belastung der Sozialpartnerschaft, Beizug der anfallenden Gewinne des Bereichs Immobilien mit der Konsequenz fehlender Ausgleichszahlungen an die Infrastruktur, ernsthafte Gefährdung der Beschaffung dringend benötigten Rollmaterials. Es gelte zu vermeiden, dass eine zu hohe Sanierungslast die notwendigen Investitionen der SBB aufs Spiel setzten (Gefährdung der Leistungsfähigkeit und Attraktivität des öV).
4.1.2 Gegner eines Einsatzes von Bundesmitteln
Gegen den Einsatz von Bundesmitteln sind die Kantone AI, AR, FR, GL, JU, NW, OW, SH, VD, VS, ZG, die Konferenz der Finanzdirektoren (FDK), die SVP, FDP, economiesuisse, der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) sowie der Schweizerische Gewerbeverband (sgv). Zu den Gegnern gehören ebenfalls Cargo Forum Schweiz, das Centre Patronal, die
Fédération des entreprises romandes und strasseschweiz.
Die Gegner sind überzeugt, dass der Bund seiner gesetzlichen Pflicht mit der per 1999
erfolgten Ausfinanzierung vollumfänglich nachgekommen sei und weitere Sanierungsbeiträge damit freiwillige Leistungen verkörperten, die sich nicht rechtfertigen liessen. Ausserdem könnten andere Unternehmen des ÖV auch keine Hilfe der Steuerzahler in Anspruch nehmen.
Mit der Gewährung von Bundesmitteln für eine erneute Sanierung würde gemäss den
Gegnern ein Präjudiz für andere ähnliche Fälle (öffentliche Pensionskassen) geschaffen.
Die Gegner machen auch geltend, dass viele Steuerzahlenden bei ihrer Vorsorgeeinrich-
tung ebenfalls selber Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen hinnehmen müssen oder mussten; eine weitere Ausfinanzierung der PK SBB wäre damit kaum vermittelbar. Eine rechtsungleiche Behandlung von staatsnahen und privaten Vorsorgeeinrichtungen sei zu vermeiden, indem zur Sanierung von staatsnahen Pensionskassen die Steuerzahler, für jene der privaten Vorsorgeeinrichtungen dagegen Arbeitnehmer und -geber aufzukommen hätten.
Die Gegner begründen ihre Haltung auch damit, dass mit der Gewährung von Bundesmit-
teln eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber der Konkurrenz auf Schiene und Strasse geschaffen würde. Dies widerspreche der eingeleiteten Bahnreform, wonach der Bundesrat die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere des Schienengüterverkehrs via Liberalisierung und Öffnung des Schienenmarkts steigern will. Dieser Wettbewerb würde durch die einseitige (indirekte) Begünstigung von SBB Cargo in Frage gestellt. Zudem stelle die Sanierung der PK SBB eine verbotene staatliche Beihilfe dar, welche von ausländischen Güterbahnen vor europäischen Gerichten gerügt werden könne.
Die Gegnerschaft ist auch der Meinung, dass der Bundeshaushalt nicht unnötig belastet
und damit die Handlungsfähigkeit des Bundes nicht eingeschränkt werden dürfe.
Statt auf den Steuerzahler zurückzugreifen, müsste gemäss Gegnerschaft die Finanzie-
rung der PK SBB überprüft werden und darauf hingewirkt werden, dass der Mindestzinssatz und der Mindestumwandlungssatz so festgelegt werden, dass es auch die PK SBB schaffe, aus dem vorhandenen Kapital die notwendigen Erträge zu generieren. Würde der Bund für ungenügende Anlageerträge und für Verluste aus nicht finanzierten Leistungen aufkommen, würde er damit falsche Anreize setzen.
Die Gegner machen auch geltend, dass sich der Bund in Zukunft immer wieder neuen
Forderungen gegenübergestellt sehen würde, sollten die Beiträge und Leistungen nicht so aufeinander abgestimmt werden, dass den Verpflichtungen ohne staatliche Zuschüsse nachgekommen werden könne. In diesem Zusammenhang werden von den Gegnern ei-