Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 10 Seiten
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Vernehmlassung zur Sanierung der PK SBB: Zusammenfassung der Ergebnisse
dung, die mangelhafte Aufsicht des BAV ziehe einen Anspruch auf Bundesgelder nach sich, sei untragbar, weil mit dem gleichen Argument auch alle anderen privaten Vorsorgeeinrichtungen Entschädigungen fordern könnten.
4.5 Sanierung ASCOOP im Verhältnis zum Aktienkapitalanteil an KTU?
Wenn Ihre Antwort zur Frage 4 ja lautet: Sind Sie der Ansicht, dass sich der Bund im Verhältnis zu seinem Anteil am Aktienkapital der bei der ASCOOP versicherten KTU an der Sanierung der entsprechenden Vorsorgewerke beteiligen sollte, falls die übrigen Aktionäre der betroffenen KTU sich ebenfalls anteilsmässig an der Sanierung beteiligen und die Vorsorgewerke beziehungsweise die Lösung für ASCOOP soll sich an Variante 3 PK SBB orientieren
KTU vorgängig selber alle zumutbaren Sanierungsmassnahmen ergriffen haben? Ja Nein
Zur Frage 5 haben sich nur wenige Vernehmlassungsteilnehmer geäussert.
Ohne Vorbehalte für eine Sanierung im Verhältnis zum Aktienkapital sind die Kantone BS,
GR, UR, die Parteien SP und EVP, die Verbände und Organisationen SAB, vpod, Alpen-Initiative, LITRA, VSLF, transfair und die Bahnen matterhorn gotthard bahn, Niesenbahn.
Vorbehalte haben die Kantone SG, TG und ZH, die Partei CSP, die Verbände und Orga-
nisationen VÖV, kv schweiz, SEV. Eine Koppelung des Bundesbeitrages an die Beteiligung der anderen Aktionäre wird insgesamt als schwierig erachtet. Es sei unsicher, ob und inwiefern die anderen Aktionäre einem Sanierungsbeitrag zustimmen würden. ZH ist nur dann für eine Sanierung im Verhältnis zum Aktienkapital, wenn die Sanierungsinitiativen von Kantonen oder Unternehmen ausgehen. Gemäss CSP müsste vorab geklärt werden, ob die anderen Aktionäre bereit wären, ein solches Finanzierungsprogramm mitzutragen. Einige Vernehmlassungsteilnehmer machen auch geltend, dass die Frage falsch gestellt sei (so etwa der VÖV). Die Frage nach der Verantwortung von Bund und Kantonen beruhe nicht vor allem auf deren Stellung als Aktionäre, sondern sei abgeltungsrechtlich begründet. Bund und Kantone sollten nach einem zu vereinbarenden Schlüssel für die ASCOOP Sanierung einstehen.
Gegen das vorgeschlagene Konzept einer Bundesunterstützung im Verhältnis zum Akti-
enkapital sind die Kantone BE, TI und SZ. Dagegen sind ebenfalls SBS, KÖV, Union Vaudoise des transports publics, RBS/BSU, Chemin de fer Nyon-St-Cergue-Morez/Transports publics de la région nyonaise. Daneben sind auch zahlreiche Bergbahnen, an denen der Bund in der Regel nicht beteiligt ist, gegen ein solches Vorgehen, namentlich Niederbauen Luftseilbahn, Seilbahn Weissenstein, Rigi Bahnen, Brienz Rothorn Bahn, Luftseilbahn Lauchernalp, Gondelbahn Kandersteg, Lenk Bergbahnen, Luftseilbahn Grindelwald-Pfingstegg, Luftseilbahn Fiesch-Eggishorn AG, Arosa Bergbahnen, Sportbahnen Andermatt Gotthard, Sihltal Zürich Uetliberg Bahn, Luftseilbahn Flüelen-Eggberge und Luftseilbahn Kandersteg-Sunnbüel Gemmi und der Busbetrieb Rheintal Bus.