Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/117: Vorentwurf und erläuternder Bericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) · 103 Seiten

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darauf wird vorgeschlagen, dass eine Beschaffungsstelle ein der Korruption überführtes Unternehmen aus einem Beschaffungsverfahren zwingend ausschliessen bzw. den Zuschlag an dieses Unternehmen widerrufen muss (vgl. Art. 25 ff. und Art. 56 VE BöB).

1.3 Vorarbeiten

1.3.1 Stärken-Schwächen-Analyse

Mittels der vom Bundesrat in Auftrag gegebenen, breit angelegten Erhebung wurden die praktischen Erfahrungen und die Bedürfnisse der Beschaffungsstellen sowie der Anbieterinnen erfragt. In diesem Zusammenhang sind über 500 Stellungnahmen eingegangen und ausgewertet worden. Auch die Spitzenverbände der Wirtschaft wie „economiesuisse“ und „Schweizerischer Gewerbeverband“, sowie Verbände wie „bauenschweiz“ und „Gewerkschaft Bau und Industrie“ haben sich an der Umfrage beteiligt. Ergebnis war der gemeinsame Wunsch nach Vereinfachung und Klärung, Flexibilisierung und Modernisierung der Vergabenormen. Ebenso wurde explizit eine Harmonisierung der Vorschriften von Bund und Kantonen verlangt.

Die Rechtsprechung, die Lehrmeinungen, die parlamentarischen Vorstösse, die Grundsatzentscheidungen des Bundesrates, verwaltungsinterne und -externe Berichte zum öffentlichen Beschaffungswesen wurden ausgewertet und das schweizerische mit ausländischen und internationalen Beschaffungsrechtsordnungen verglichen. Resultat dieser Untersuchungen ist eine „Stärken-Schwächen-Analyse“ des bestehenden Beschaffungswesens der Schweiz.11

In seinem Vorstoss „Harmonisierung und Vereinfachung des Vergaberechts“ vom 7. Oktober 200412 bestätigte Ständerat Jenny schliesslich die Erkenntnisse der Stärken-Schwächen-Analyse. Er hielt in seiner Interpellation fest: „Heute muss man ernüchtert feststellen, dass das geltende Recht so kompliziert und zersplittert ist, dass eine korrekte Anwendung selbst Juristen Schwierigkeiten bereitet. Der administrative Aufwand der Beschaffungsprozesse ist für die Anbieterinnen enorm. Es fehlen in der kleinen Schweiz nach wie vor einheitliche Form- und Submissionsvorschriften, was vor allem Klein- und Mittelunternehmen von einem Angebot abhält.“

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) nahm zudem auf eigene Initiative eine Stärken-Schwächen-Analyse betreffend Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte bei der Beschaffung zu Händen der Beschaffungskommission des Bundes vor und legte einen entsprechenden Bericht vor.13

1.3.2 Einbezug der Kantone

Angesichts der Wichtigkeit des Harmonisierungsziels wurde den Kantonen von Beginn weg die Möglichkeit eingeräumt, im Revisionsprojekt mitzuwirken. Die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz und die Finanzdirektorenkonferenz übertrugen der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) ihre Interessenvertretung im Revisionsverfahren. Vertreter der BPUK bzw. der Kantone waren sowohl

11Das geltende Vergaberecht aus der Sicht der Praxis, Darstellung und Analyse der Antwor-

ten auf die Umfrage zu den Stärken und Schwächen des geltenden Vergaberechts, Bern, 15. März 2004.

12Interpellation Jenny vom 7. Oktober 2004 (04.3578), Harmonisierung und Vereinfachung

des Vergaberechts.

13Die BoeB Stärken- und Schwächenanalyse BUWAL 2004 ist abrufbar unter:

http://www.bafu.admin.ch/produkte/02076/index.html?lang=de (Grundlagendokumente).