Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/117: Vorentwurf und erläuternder Bericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) · 103 Seiten

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1.2 Anstoss zur Revision

1.2.1 Politische Vorstösse

Ausgangspunkt für den Entscheid, das BoeB und die VoeB zu revidieren, waren Vorstösse aus dem Parlament:

Zufolge der Motion Jenny6 erkannte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 21. November 2001 erstmals Handlungsbedarf. Die Motion Jenny verlangte eine Revision des BoeB, da der Binnenmarkt bei Weitem noch nicht spiele, obwohl längst von einem Markt Europa gesprochen werde. Jeder Kanton interpretiere die Submissionsvorschriften auf seine Weise und vor allem nach den jeweiligen Empfindlichkeiten seiner Chefbeamten. Bei den Verwaltungsgerichten seien die Entscheide genauso unterschiedlich wie es Kantone gibt. Die unliebsamen Kostenfolgen für die öffentliche Hand und die Steuerzahler seien enorm. Vorsichtige Schätzungen würden von einigen hundert Millionen Franken pro Jahr sprechen. Der Bundesrat hielt in seiner Antwort zur Motion fest, dass es im öffentlichen Beschaffungsrecht Bereiche gebe, die zu optimieren seien. Er erteilte der Bundesverwaltung den Auftrag, die Erfahrungen aus der Praxis auszuwerten und die Stärken und Schwächen des aktuellen Beschaffungsrechts unter Einbezug sämtlicher Akteure, insbesondere auch der Anbieter- und Wirtschaftskreise, zu ermitteln. Gestützt darauf seien die Ziele für eine Revision des BoeB festzulegen und die Gesetzgebungsarbeiten an die Hand zu nehmen.

Einen weiteren wichtigen Anstoss zur Revision des BoeB gab sodann der Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle zum öffentlichen Beschaffungswesen der Schweiz vom 11. März 2002.7 Darin wurde im Auftrag der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates die Öffnung des öffentlichen Beschaffungswesens in der Schweiz analysiert. Im Bericht wurde festgestellt, dass die Normen des Beschaffungswesens der Schweiz nicht mehr den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten entsprechen. Die Beschaffungsstellen seien öfter mit neuen Situationen konfrontiert, die nicht oder durch die verschiedenen Staatsebenen unterschiedlich geregelt seien. Dies führe zu einer volkswirtschaftlich schädlichen Rechtsunsicherheit. Die Mehrzahl der Betroffenen verlange deshalb die Klärung, die Vereinfachung und die Harmonisierung des Beschaffungswesens sowie die Regelung von neuartigen Sachlagen.

1.2.2 Entwicklungen auf internationaler Ebene

Die Entwicklungen auf internationaler Ebene verlangen ebenfalls eine Revision des inländischen Beschaffungsrechts:

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Seit 1999 laufen Verhandlungen zur Revision des WTO-Übereinkommens , an denen sich auch die Schweiz unter Federführung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SE-CO) beteiligt. Diese Verhandlungen werden voraussichtlich Mitte 2008 abgeschlos-

6Motion Jenny vom 3. Oktober 2001 (01.3515), Missbräuche und Willkür bei der Vergabe

von öffentlichen Bauaufträgen..

7Parlamentarische Verwaltungskontrolle, Die Liberalisierung des öffentlichen Beschaf-

fungswesens in der Schweiz in juristischer und ökonomischer Hinsicht, Bern 2002, bestellbar bei: http://www.parlament.ch/d/kommissionen/ko-kommissionen/ko-au-pvk/koau-pvk-veroeffentlichungen/seiten/ko-au-pvk-berichte.aspx.

8Vgl. Beilage III.