Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/129: Anhörung zur Änderung von Art. 3a der Bankenverordnung (Devisenhändler) · 10 Seiten

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Kernpunkte

Beim Devisenhandel für Kleinanleger haben sich schädliche Handlungsformen auf dem Markt ausgebreitet. Mit der markanten Zunahme der Anbieter hat sich in letzter Zeit auch die Häufigkeit der vor allem bei der Eidg. Bankenkommission sowie der Kontrollstelle für Geldwäscherei eingehenden Beschwerden von Anlegern gegenüber dem Geschäftsgebahren von Devisenhändlern massiv erhöht. Dem Devisenhandel wurde bisher kaum Beachtung geschenkt. Auch von der Expertenkommission Zimmerli wurde er nur am Rande thematisiert.

Die Tätigkeit des Kunden-Devisenhändlers ähnelt einerseits jener eines Kundenhändlers nach Börsengesetz. Andererseits betreibt er das grundsätzlich den Banken vorbehaltene Passivgeschäft. Die für die Kunden-Devisenhändler geltende Ausnahme von der Bewilligungspflicht ist daher aufzuheben. Auf eine eigenständige Regulierung kann dabei verzichtet werden. Auch eine Ausweitung des Effektenbegriffs auf sämtliche Devisenhandelsgeschäfte ist abzulehnen. Dies hätte grundlegende Auswirkungen auf das ganze System des Börsengesetzes, insbesondere auf die Definition der Börsen. Die vorgeschlagene Lösung über den Bankenstatus steht überdies im Einklang mit der Rechtsauffassung umliegender Länder und ist zudem einfach zu verwirklichen.

Die Unterstellung der Devisenhändler wird zu Verlagerungen in diesem Sektor führen, die jedoch nicht nur den Anlegerschutz fördern, sondern auch die Attraktivität sowie die Reputation des Finanzplatzes stärken.

Devisenhändler – Bericht zur Änderung von Art. 3a Abs. 3 Bankenverordnung 3/10