Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 94 Seiten

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Abs. 2 2

124. 6 CRUS „Sie sorgt für die Vorbereitung der Geschäfte der Hochschulkonferenz und sorgt für…“

(auch: UniNE)

2

125. 6 KFH „Sie wirkt bei der Vorbereitung der Geschäfte der Hochschulkonferenz mit und setzt sich

für die Umsetzung der Beschlüsse in den Hochschulen ein…“

Abs. 3 3

126. 6 CRUS „Sie hört in wichtigen Fragen die gesamtschweizerischen Organisationen der Hochschul-

(auch: VSV, ETHZ,

angehörigen, insbesondere der Studierenden an sie kann und lädt sie zur Mitwirkung in Skuba, UniNE)

Kommissionen und Arbeitsgruppen mit beratender Stimme einladen.

3

127. 6 VSS „Sie hört die gesamtschweizerischen Organisationen der Hochschulangehörigen, insbe-

(auch: SAJV)

sondere der Studierenden, an und lädt sie zur Mitwirkung im Kommissionen und Arbeitsgruppen ein.“

3

128. 6 Actionuni „Die Rektorenkonferenz hört die gesamtschweizerischen Organisationen der Hoch-

schulangehörigen, Studierende wie Mittelbau, an. Sie lädt sie zur Mitwirkung in Ar-

beitsgruppen ein.“ 3

129. 8 Vpod „Sie hört in wichtigen Fragen die gesamtschweizerischen Organisationen der Hochschul-

angehörigen, insbesondere der Studierenden, des Mittelbaus und der sonstigen Ange-

stellten an.“ Abs. 4 4

130. 6 KFH „Sie lädt für Fragen von gemeinsamem Interesse die Präsidentinnen oder Präsidenten des

Nationalen Forschungsrates, der Kommission für Technologie und Innovation sowie..:“

4

131. 6 SNF „Für Fragen der Forschungsförderung und weitere Themen von gemeinsamem Inte-

(auch: FH Schweiz)

resse nehmen SNF und KTI mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.“ 4

132. 6 VSS „Sie lädt für Fragen vom gemeinsamem Interesse die Präsidentinnen oder Präsidenten des

(auch: Skuba)

Nationalen Forschungsrates und des Schweizerischen Wissenschafts- und Innovationsrates sowie Vertretungen der Hochschulangehörigen mit beratender Stimme zu den Sitzungen ein.“

Abs. 5 5

133. 6 KHS „Sie bildet Kammern, die den spezifischen Bereichen der universitären Hochschulen, der

(auch: SDSfG)

Fachhochschulen, darunter insbesondere die Kunsthochschulen, oder der Pädagogischen Hochschulen zuzuordnen sind.“

Artikel 19

TV- Kat. Vernehmlasser Textvorschlag (TV) Nr. Abs. 1 1

134. 1 VS „Le Conseil Suisse de la science et de l’innovation se compose de neuf à quinze personna-

lités indépendantes disposant d’excellentes connaissances et d’une grande expérience dans le domaine des hautes écoles, de la recherche et de l’innovation, de l’économie et du

monde du travail“ 1

135. 2 FDP „Der Schweizerische Wissenschafts- und Innovationsrat besteht aus 9-15 unabhän-

(auch: SVP, Swis-

gigen Persönlichkeiten, die über herausragende Fähigkeiten im Bereich der HochsEngineering STV)

schulen, der Forschung und der Innovation verfügen. 1

136. 6 EFHK „Der Schweizerische Wissenschafts- und Innovationsrat besteht aus 9-15 unabhängigen

(auch: LCH)

Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Gesellschaft, die über herausragende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Hochschulen, der Forschung und Innovation verfügen.“