Rapport sur les résultats

Consultation 2007/15: Loi fédérale sur l'aide aux hautes écoles et la coordination dans le domaine des hautes écoles (LAHE) · 97 pages

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(proposition analogue:

Mittelbaus der schweizerischen Hochschulen, welche der Bundesrat auf

Actionuni)

Vorschlag der nationalen Dachverbände der Studierenden und des Mittelbaus wählt. Unter diesen Vertretern müssen mindestens ein Studierender und ein Angehöriger des Mittelbaus sein» 1

80. 6 FSEP c. (nouvelle) «Vertretung privatrechtlicher Anbieter» 1

81. 8 Skuba c. (nouvelle) «einer Vertreterin oder einem Vertreter der Studierenden der schweizerischen Hochschulen» Al. 2 2

82. 1 BS «Einem Kanton steht nur einen Sitz im Hochschulrat zu. Jede Trägerschaft

(proposition analogue:

einer Hochschule wird durch ein Regierungsmitglied vertreten. Wird eine

HKBB)

Hochschule von mehreren Kantonen getragen, so regeln das Hochschulkonkordat und der Trägervertrag das Vertretungsrecht.» 2

83. 1 AG «Einem Kanton steht nur ein Sitz im Hochschulrat zu» Al. 3 3

84. 2 PRD a. «Beschluss der politischen Steuerung für den schweizerischen

Hochschulbereich..:»

e. «Erlass von einheitlichen Rahmenbedingungen für die Weiterbildung» f. «Erlass von Richtlinien über die Gewährleistung der Qualitätssicherung» i. «Erlass von Empfehlungen für die Mitwirkungsrechte der Hochschulangehörigen, insbesondere der Studentinnen und Studenten» j. «Wahl des Schweizerischen Wissenschafts- und Innovationsrates….» 3

85. 2 PS d. «die Koordination der allenfalls erforderlichen Beschränkung des Zugangs zu

einzelnen Studienprogrammen, insbesondere zum Studium der Medizin;»

3

86. 6 UNES i. «Erlass von Richtlinien über die Mitbestimmungsrechte der

(proposition analogue:

Hochschulangehörigen, insbesondere der Studentinnen und Studenten»

CSAJ)

3

87. 8 EPFZ a. «Beschluss über die nationale strategische Planung in besonders

(proposition analogue:

kostenintensiven Bereichen und die entsprechende Aufgabenteilung»

UPS)

b. «Festlegung der finanziellen Planungsvorhaben, die in einer Planungsperiode zu beachten sind; vorbehalten bleibt die Budgetkompetenz der zuständigen Organe in Bund und Kantonen»

f. «Erlass von Richtlinien über die Gewährleistung der Qualitätssicherung auf Antrag

des Akkreditierungsrates» 3

88. 8 Skuba i. «Erlass von Mindeststandards für Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Hochschulangehörigen, insbesondere der Studentinnen und Studenten»

Article 10

N° Cat. Participant Proposition

89. 1 BS «Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen der Schweizerischen

(proposition analogue:

Hochschulkonferenz teil:

BL, PRD)

a. die Staatssekretärin oder der Staatssekretär für Bildung und Forschung b. die Direktorin oder der Direktor des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie; c. die Generalsekretärin oder der Generalsekretär der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK); d. die Präsidentin oder der Präsident und die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident der Schweizerischen Hochschulrektorenkonferenz; e. die Präsidentin oder der Präsident des CEPFes; f. die Präsidentin oder der Präsident des Schweizerischen Wissenschafts- und Innovationsrates; g. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Studierenden der schweizerischen Hochschulen;