Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 94 Seiten
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Artikel 53
TV- Kat. Vernehmlasser Textvorschlag (TV) Nr. 296. 2 FDP „Der vom Bund finanzierte Anteil beträgt höchstens 30 Prozent der anrechenbaren
(auch: SVP, Siws-
Aufwendungen“
smem)
Artikel 54
TV- Kat. Vernehmlasser Textvorschlag (TV) Nr. Abs. 1 – 2 1 297. 2 FDP „Der Bundesrat regelt die Berechnung der anrechenbaren Aufwendungen. Er hört
(auch: SVP, Swiss-
vorgängig die Hochschulkonferenz an.
mem)
2
Er kann eine pauschale Berechnungsmethode, namentlich Höchstansätze je Quad-
ratmeter Nutzfläche, vorsehen.“
Artikel 55
TV- Kat. Vernehmlasser Textvorschlag (TV) Nr. Abs. 1 – 2 1 298. 2 FDP „Das zuständige Departement entscheidet über Gesuche um Bauinvestitionsbeiträge
(auch: SVP, Swiss-2
Es kann den Entscheid dem zuständigen Bundesamt übertragen“
mem)
Artikel 56
TV- Kat. Vernehmlasser Textvorschlag (TV) Nr. Abs. 1 1 299. 2 SVP „Mehrjährige projektgebundene Beiträge können für Aufgaben von strategischer Bedeutung ausgerichtet werden. 3 Die an den Projekten beteiligten Kantone, Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs haben eine angemessene Eigenleistung zu erbringen.“ 1
300. 6 KFH „Mehrjährige projektgebundene Beiträge können auf Antrag der Hochschulen für Auf-
gaben von strategischer Bedeutung ausgerichtet werden“
Abs. 2 2 301. 1 TG g (neu) „die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Hochschulbereich“ 2 302. 2 SVP Aufgaben von strategischer Bedeutung liegen insbesondere vor, wenn sie zum Gegenstand haben:
a. die Bildung von Kompetenzzentren von international herausragenden Program-
men; b. die Verwirklichung von international herausragenden Programmen; c. die Profilbildung und Aufgabenteilung unter den Hochschulen; d. die Förderung der Mehrsprachigkeit im Bereich der Landessprachen; e. die Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann;
f. die Förderung der nachhaltigen Entwicklung zum Wohle heutiger wie auch zukünf-
tiger Generationen. 2 303. 4 economiesuisse d. „die Förderung der Mehrsprachigkeit im Bereiche der Landessprachen;
(auch: ArbeitgeberV,
e. die Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann;
SGCI, HKBB)
f. die Förderung der nachhaltigen Entwicklung zum Wohle heutiger wie auch zukünf-
tiger Generationen“
2 bis
304. 6 SWTR a (neu) „Entwicklung von Massnahmen zur nachhaltigen Förderung des akademi-