Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 94 Seiten

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Artikel 53

TV- Kat. Vernehmlasser Textvorschlag (TV) Nr. 296. 2 FDP „Der vom Bund finanzierte Anteil beträgt höchstens 30 Prozent der anrechenbaren

(auch: SVP, Siws-

Aufwendungen“

smem)

Artikel 54

TV- Kat. Vernehmlasser Textvorschlag (TV) Nr. Abs. 1 – 2 1 297. 2 FDP „Der Bundesrat regelt die Berechnung der anrechenbaren Aufwendungen. Er hört

(auch: SVP, Swiss-

vorgängig die Hochschulkonferenz an.

mem)

2

Er kann eine pauschale Berechnungsmethode, namentlich Höchstansätze je Quad-

ratmeter Nutzfläche, vorsehen.“

Artikel 55

TV- Kat. Vernehmlasser Textvorschlag (TV) Nr. Abs. 1 – 2 1 298. 2 FDP „Das zuständige Departement entscheidet über Gesuche um Bauinvestitionsbeiträge

(auch: SVP, Swiss-2

Es kann den Entscheid dem zuständigen Bundesamt übertragen“

mem)

Artikel 56

TV- Kat. Vernehmlasser Textvorschlag (TV) Nr. Abs. 1 1 299. 2 SVP „Mehrjährige projektgebundene Beiträge können für Aufgaben von strategischer Bedeutung ausgerichtet werden. 3 Die an den Projekten beteiligten Kantone, Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs haben eine angemessene Eigenleistung zu erbringen.“ 1

300. 6 KFH „Mehrjährige projektgebundene Beiträge können auf Antrag der Hochschulen für Auf-

gaben von strategischer Bedeutung ausgerichtet werden“

Abs. 2 2 301. 1 TG g (neu) „die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Hochschulbereich“ 2 302. 2 SVP Aufgaben von strategischer Bedeutung liegen insbesondere vor, wenn sie zum Gegenstand haben:

a. die Bildung von Kompetenzzentren von international herausragenden Program-

men; b. die Verwirklichung von international herausragenden Programmen; c. die Profilbildung und Aufgabenteilung unter den Hochschulen; d. die Förderung der Mehrsprachigkeit im Bereich der Landessprachen; e. die Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann;

f. die Förderung der nachhaltigen Entwicklung zum Wohle heutiger wie auch zukünf-

tiger Generationen. 2 303. 4 economiesuisse d. „die Förderung der Mehrsprachigkeit im Bereiche der Landessprachen;

(auch: ArbeitgeberV,

e. die Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann;

SGCI, HKBB)

f. die Förderung der nachhaltigen Entwicklung zum Wohle heutiger wie auch zukünf-

tiger Generationen“

2 bis

304. 6 SWTR a (neu) „Entwicklung von Massnahmen zur nachhaltigen Förderung des akademi-

schen Nachwuchses und zur innerstaatlichen sowie internationalen Mobilität“ g (neu) „Die Förderung des akademischen Nachwuchses