Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 94 Seiten
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Abs. 4 4 287. 8 SwissUni (neu) „Für die Bemessung des Anteils Weiterbildung werden die Teilnehmerstunden als Indikator beigezogen.“ 4 288. 8 AG GWP (neu) „Weitere maximal zehn Prozent des jährlichen Gesamtbetrages werden den Beitragsberechtigten ausgerichtet entsprechend dem Anteil ihrer Professorinnen an
der Gesamtzahl der an Schweizer Hochschulen lehrenden und forschenden Professo-
rinnen“ 4
289. 2 SVP „Höchstens zehn Prozent des jährlichen Gesamtbetrages werden den Beitragsbe-
rechtigten ausgerichtet entsprechend dem Anteil ihrer ausländischen Studierenden an der Gesamtzahl der an Schweizer Hochschulen studierender Ausländerinnen und Ausländer“ 4
290. 6 ETH-Rat „Höchstens zehn Prozent des jährlichen Gesamtbetrages werden den Beitragsberechtigten
ausgerichtet entsprechend dem Anteil ihrer ausländischen Studierenden an der Gesamtzahl der an kantonalen Schweizer Hochschulen studierender Ausländerinnen und Ausländer“
Abs. 5 5
291. 1 SG „Der Bundesrat legt die Berechnungsgrundlagen sowie die Gewichtung der übrigen Be-
messungskriterien fest und definiert die Kategorien von Studierenden, welche für die Bemessung der Beiträge berücksichtigt werden…“ 5
292. 1 VD „La Conférence suisse des hautes écoles fixe les bases de calcul et …“
Abs. 6 6
293. 1 VD „Elle tient compte en fixant les critères de calcul…"
Artikel 51
TV- Kat. Vernehmlasser Textvorschlag (TV) Nr. Abs. 1 – 3 1 294. 2 FDP Bauinvestitionsbeiträge werden gewährt für den Erwerb, die Erstellung oder die
(auch: SVP, Swiss-
Umgestaltung von Bauten, die der Lehre, der Forschung oder anderen Hochschulzwemem)
cken zugute kommen. 2 Keine Beiträge werden gewährt an: a. die Kosten von Landerwerb und -erschliessung b. die Aufwendungen für den Gebäudeunterhalt c. öffentliche Abgaben, Abschreibungen und Kapitalzinsen 3 Für Universitätskliniken werden keine Bauinvestitionsbeiträge gewährt.
Artikel 52
TV- Kat. Vernehmlasser Textvorschlag (TV) Nr. 295. 2 FDP „Bauinvestitionsbeiträge werden gewährt, wenn das Vorhaben:
(auch: SVP, Swiss-
a. Kosten von mehr als fünf Millionen Franken auslöst;
mem)
b. wirtschaftlich ist;
c. die Erfordernisse der Aufgabenteilung und der Zusammenarbeit unter den Hoch-