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Vernehmlassung 2007/17: Verordnung über das Medizinalberuferegister (Registerverordnung MedBG) · 18 Seiten

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b. die Tatsache, ob eine Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung erteilt, verweigert oder entzogen wurde;

c. das Datum der Erteilung, der Verweigerung oder des Entzugs der Bewilligung;

d. Datum einer allfälligen Befristung der Bewilligung;

e. Datum der Praxis- beziehungsweise Betriebseröffnung sowie der Praxis- beziehungsweise Betriebsaufgabe;

f. Meldungen von Dienstleistungserbringern gemäss Artikel 35 MedBG, mit Start- und Enddatum der Dienstleistung;

g. die Tatsache, ob eine Medizinalperson zur Abrechnung von Leistungen zulasten des KVG berechtigt ist oder nicht;

h. fachliche, zeitliche oder räumliche Einschränkung(en), mit Datum und allfälliger Befristung der Einschränkung(en);

i. Auflage(n), Datum und Befristung der Auflage(n);

j. die Tatsache, ob eine Medizinalperson zur Selbstdispensation berechtigt, eingeschränkt berechtigt oder gar nicht berechtigt ist;

k. allfällige Bemerkungen zu Selbstdispensation;

l. Umfang der Berechtigung über den Verkehr mit den Betäubungsmitteln;

m. allfällige Bemerkungen zum Verkehr mit den Betäubungsmitteln;

n. Praxis- beziehungsweise Betriebsadresse (Strasse, PLZ, Ort);

o. Praxis- oder Betriebstelefon, Fax;

p. E-Mail-Adresse;

q. Link auf persönliche Internetsite.

2 Die zuständigen kantonalen Behörden können auch Bewilligungen zur unselbstständigen Berufsausübung, die nach kantonaler Gesetzgebung bewilligungspflichtig sind, in das Medizinalberuferegister eintragen.

3 Die zuständigen kantonalen Behörden sind für die Meldung der folgenden besonders schützenswerten Daten verantwortlich:

a. Gründe für den Entzug oder die Verweigerung der Bewilligung gemäss Artikel 38 MedBG;

b. Verwarnung, mit Datum und Grund der Verwarnung;

c. Verweis, mit Datum und Grund des Verweises;

d. Busse, Höhe, mit Datum und Grund der Busse;

e. befristetes Verbot der selbstständigen Berufsausübung, mit Datum des Beginns und des Endes sowie des Grundes des befristeten Verbotes;

f. definitives Verbot der selbstständigen Berufsausübung oder eines Teils des Tätigkeitsspektrums, mit Datum und Grund für das definitive Verbot;