Vorlage
Vernehmlassung 2007/17: Verordnung über das Medizinalberuferegister (Registerverordnung MedBG) · 18 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 4Fedlex · Vorlage
b. die Tatsache, ob eine Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung erteilt, verweigert oder entzogen wurde;
c. das Datum der Erteilung, der Verweigerung oder des Entzugs der Bewilligung;
d. Datum einer allfälligen Befristung der Bewilligung;
e. Datum der Praxis- beziehungsweise Betriebseröffnung sowie der Praxis- beziehungsweise Betriebsaufgabe;
f. Meldungen von Dienstleistungserbringern gemäss Artikel 35 MedBG, mit Start- und Enddatum der Dienstleistung;
g. die Tatsache, ob eine Medizinalperson zur Abrechnung von Leistungen zulasten des KVG berechtigt ist oder nicht;
h. fachliche, zeitliche oder räumliche Einschränkung(en), mit Datum und allfälliger Befristung der Einschränkung(en);
i. Auflage(n), Datum und Befristung der Auflage(n);
j. die Tatsache, ob eine Medizinalperson zur Selbstdispensation berechtigt, eingeschränkt berechtigt oder gar nicht berechtigt ist;
k. allfällige Bemerkungen zu Selbstdispensation;
l. Umfang der Berechtigung über den Verkehr mit den Betäubungsmitteln;
m. allfällige Bemerkungen zum Verkehr mit den Betäubungsmitteln;
n. Praxis- beziehungsweise Betriebsadresse (Strasse, PLZ, Ort);
o. Praxis- oder Betriebstelefon, Fax;
p. E-Mail-Adresse;
q. Link auf persönliche Internetsite.
2 Die zuständigen kantonalen Behörden können auch Bewilligungen zur unselbstständigen Berufsausübung, die nach kantonaler Gesetzgebung bewilligungspflichtig sind, in das Medizinalberuferegister eintragen.
3 Die zuständigen kantonalen Behörden sind für die Meldung der folgenden besonders schützenswerten Daten verantwortlich:
a. Gründe für den Entzug oder die Verweigerung der Bewilligung gemäss Artikel 38 MedBG;
b. Verwarnung, mit Datum und Grund der Verwarnung;
c. Verweis, mit Datum und Grund des Verweises;
d. Busse, Höhe, mit Datum und Grund der Busse;
e. befristetes Verbot der selbstständigen Berufsausübung, mit Datum des Beginns und des Endes sowie des Grundes des befristeten Verbotes;
f. definitives Verbot der selbstständigen Berufsausübung oder eines Teils des Tätigkeitsspektrums, mit Datum und Grund für das definitive Verbot;