Vorlage 3 (ZDG 1.8)
Vernehmlassung 2007/31: Revision des Zivildienstgesetzes und des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe · 6 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 6Fedlex · Vorlage
Zivildienstgesetz AS ....
l. Ausschluss von der Zivildienstleistung im Rahmen des Zivildienstgesetzes vom 6. Oktober 19957;
m. Überprüfung der Eignung für bestimmte Einsätze im Rahmen des Zivildienstgesetzes vom 6. Oktober 19958.
Art. 367 Abs. 4
4 Personendaten über hängige Strafverfahren dürfen nur durch die Behörden nach Absatz 2 Buchstaben a–e sowie, zur Erfüllung ihrer Aufgabe nach Artikel 365 Absatz 2 Buchstabe m, durch die Behörde nach Absatz 2 Buchstabe j bearbeitet werden.
9
2. Erwerbsersatzgesetz vom 25. September 1952
Art. 21 Abs. 1 letzter Satz
Für den Zivilschutz erfolgt die Durchführung unter Mitwirkung der Rechnungsführer der Schutzorganisationen und für den Zivildienst unter Mitwirkung der Vollzugsstelle und der Einsatzbetriebe.
III
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.