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Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 42 Seiten

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3.9 Die maximale Vergütung inklusive Boni beträgt 35 Rp/kWh.

4 Jährliche Absenkung, Dauer der Vergütung

4.1 Die jährliche Absenkung beträgt 0%.

4.2 Die Amortisations- und Vergütungsdauer beträgt 25 Jahre.

5 Anmelde- und Bescheidverfahren

Das Anmelde- und Bescheidverfahren gliedert sich in 3 Schritte:

5.1 Voranmeldung

Die Voranmeldung hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:

a. Zustimmung der Grundeigentümer;

b. mittlere mechanische Bruttoleistung;

c. erwartete Brutto-Stromproduktion in kWh pro Kalenderjahr;

d. Brutto-Fallhöhe in m;

e. Art des genutzten Gewässers (Fliessgewässer / übrige Gewässer) und Kraftwerkstyp;

f. geplantes Inbetriebnahmedatum;

g. für Erneuerungen und Erweiterungen die Produktionszahlen der letzten 5 vollen Betriebsjahre sowie die nach allen Kostenelementen der Referenzanlagen aufgeschlüsselte Investitionskostenrechnung;

h. bei still gelegten Anlagen: Stilllegungsdatum.

i. Gesamtinvestitionskosten des Projektes mit Aufteilung auf die Hauptkomponenten; separat aufzuführen sind insbesondere die Investitionskosten für den Wasserbau (inkl. Druckleitungen).

5.2 Anmeldung

Der Antrag ist spätestens 4 Jahre nach der Voranmeldung einzureichen und hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:

a. Baubewilligung, Konzession;

b. allfällige Änderungen der Angaben nach Ziffer 5.1;

c. geplantes Inbetriebnahmedatum.

5.3 Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahmeunterlagen sind spätestens 2 Jahre nach der Anmeldung einzureichen und haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:

a. Inbetriebnahmedatum;

b. allfällige Änderungen der Angaben nach Ziffer 5.1.