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Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 42 Seiten
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3.9 Die maximale Vergütung inklusive Boni beträgt 35 Rp/kWh.
4 Jährliche Absenkung, Dauer der Vergütung
4.1 Die jährliche Absenkung beträgt 0%.
4.2 Die Amortisations- und Vergütungsdauer beträgt 25 Jahre.
5 Anmelde- und Bescheidverfahren
Das Anmelde- und Bescheidverfahren gliedert sich in 3 Schritte:
5.1 Voranmeldung
Die Voranmeldung hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
a. Zustimmung der Grundeigentümer;
b. mittlere mechanische Bruttoleistung;
c. erwartete Brutto-Stromproduktion in kWh pro Kalenderjahr;
d. Brutto-Fallhöhe in m;
e. Art des genutzten Gewässers (Fliessgewässer / übrige Gewässer) und Kraftwerkstyp;
f. geplantes Inbetriebnahmedatum;
g. für Erneuerungen und Erweiterungen die Produktionszahlen der letzten 5 vollen Betriebsjahre sowie die nach allen Kostenelementen der Referenzanlagen aufgeschlüsselte Investitionskostenrechnung;
h. bei still gelegten Anlagen: Stilllegungsdatum.
i. Gesamtinvestitionskosten des Projektes mit Aufteilung auf die Hauptkomponenten; separat aufzuführen sind insbesondere die Investitionskosten für den Wasserbau (inkl. Druckleitungen).
5.2 Anmeldung
Der Antrag ist spätestens 4 Jahre nach der Voranmeldung einzureichen und hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
a. Baubewilligung, Konzession;
b. allfällige Änderungen der Angaben nach Ziffer 5.1;
c. geplantes Inbetriebnahmedatum.
5.3 Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahmeunterlagen sind spätestens 2 Jahre nach der Anmeldung einzureichen und haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
a. Inbetriebnahmedatum;
b. allfällige Änderungen der Angaben nach Ziffer 5.1.