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Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 42 Seiten

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3 Berechnung der Vergütung

3.1 Die Vergütung wird wie folgt berechnet:

Anlagekategorie Leistungsklassen Vergütung (Rp./kWh)

Freistehend ≤10kW59

≤30kW53

≤100kW50

>100kW46

Angebaut ≤10kW72

≤30kW66

≤100kW56

>100kW50

Integriert ≤10kW98

≤30kW88

≤100kW72

>100kW66

3.2 Für Anlagen mit Nennleistung >10 kW wird die Vergütung anteilsmässig

über die Leistungsklassen berechnet.

3.3 Anstelle der AC-Leistung kann auch die um 10% reduzierte DC-Leistung

zur Leistungsklasseneinteilung verwendet werden.

4 Jährliche Absenkung, Dauer der Vergütung

4.1 Die Vergütungssätze nach den Ziffern 3.1 und 3.2 sinken ab 2009 um 5 %

pro Jahr.

4.2 Die Amortisations- und Vergütungsdauer beträgt 20 Jahre.

5 Anmelde- und Bescheidverfahren

Das Anmelde- und Bescheidverfahren gliedert sich in 3 Schritte:

5.1 Voranmeldung

Der Antrag hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:

a. Kategorie der Anlage;

b. Nennleistung;

c. projektierte jährliche Produktion;

d. Zustimmung der Grundeigentümer;

e. geplantes Inbetriebnahmedatum;