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Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 42 Seiten
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3 Berechnung der Vergütung
3.1 Die Vergütung wird wie folgt berechnet:
Anlagekategorie Leistungsklassen Vergütung (Rp./kWh)
Freistehend ≤10kW59
≤30kW53
≤100kW50
>100kW46
Angebaut ≤10kW72
≤30kW66
≤100kW56
>100kW50
Integriert ≤10kW98
≤30kW88
≤100kW72
>100kW66
3.2 Für Anlagen mit Nennleistung >10 kW wird die Vergütung anteilsmässig
über die Leistungsklassen berechnet.
3.3 Anstelle der AC-Leistung kann auch die um 10% reduzierte DC-Leistung
zur Leistungsklasseneinteilung verwendet werden.
4 Jährliche Absenkung, Dauer der Vergütung
4.1 Die Vergütungssätze nach den Ziffern 3.1 und 3.2 sinken ab 2009 um 5 %
pro Jahr.
4.2 Die Amortisations- und Vergütungsdauer beträgt 20 Jahre.
5 Anmelde- und Bescheidverfahren
Das Anmelde- und Bescheidverfahren gliedert sich in 3 Schritte:
5.1 Voranmeldung
Der Antrag hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
a. Kategorie der Anlage;
b. Nennleistung;
c. projektierte jährliche Produktion;
d. Zustimmung der Grundeigentümer;
e. geplantes Inbetriebnahmedatum;