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Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 42 Seiten
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f. für Erneuerungen und Erweiterungen die Produktionszahlen der letzten 5 vollen Betriebsjahre sowie die nach allen Kostenelementen der Referenzanlagen aufgeschlüsselte Investitionskostenrechnung.
5.2 Anmeldung
Der Antrag ist spätestens 6 Monate nach der Voranmeldung einzureichen und hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
a. Baubewilligung, falls notwendig;
b. Möglichkeiten des Anschlusses an das Netz;
c. Anlagentyp (detaillierte technische Beschreibung);
d. geplantes Inbetriebnahmedatum.
5.3 Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahmeunterlagen sind für integrierte Anlagen spätestens 18 Monate, für alle anderen Anlagen spätestens 9 Monate nach der Anmeldung einzureichen und haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
a. Inbetriebnahmedatum;
b. Abnahmeprotokoll;
c. allfällige Änderungen der Angaben nach den Ziffern 5.1 und 5.2.
6 Betriebsdaten
Der Anlagenbetreiber hat dem Bundesamt jährlich die Stromproduktion des vergangenen Kalenderjahrs zu melden.