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Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 42 Seiten

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f. für Erneuerungen und Erweiterungen die Produktionszahlen der letzten 5 vollen Betriebsjahre sowie die nach allen Kostenelementen der Referenzanlagen aufgeschlüsselte Investitionskostenrechnung.

5.2 Anmeldung

Der Antrag ist spätestens 6 Monate nach der Voranmeldung einzureichen und hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:

a. Baubewilligung, falls notwendig;

b. Möglichkeiten des Anschlusses an das Netz;

c. Anlagentyp (detaillierte technische Beschreibung);

d. geplantes Inbetriebnahmedatum.

5.3 Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahmeunterlagen sind für integrierte Anlagen spätestens 18 Monate, für alle anderen Anlagen spätestens 9 Monate nach der Anmeldung einzureichen und haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:

a. Inbetriebnahmedatum;

b. Abnahmeprotokoll;

c. allfällige Änderungen der Angaben nach den Ziffern 5.1 und 5.2.

6 Betriebsdaten

Der Anlagenbetreiber hat dem Bundesamt jährlich die Stromproduktion des vergangenen Kalenderjahrs zu melden.