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Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 42 Seiten
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a. Bohrplatzvorbereitung und Bohrplatzabbau;
b. Bohrkosten inklusive Verrohrung und Zementation für alle geplanten Produktions-, Injektions- und Horchbohrungen;
c. Bohrlochmessungen inklusive Instrumentierung;
d. Pumpversuche;
e. Reservoirstimulation;
f. Zirkulationstests;
g. chemische Analysen;
h. geologische Begleitung.
3 Verfahren
Das Verfahren besteht aus folgenden Schritten:
a. Der Gesuchsteller reicht sein Gesuch bei der nationalen Netzgesellschaft ein.
Das Gesuch muss insbesondere Auskunft geben über:
1. den Anlagenstandort und die lokalen geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse und deren Grundlagen,
2. die prognostizierten Aquifer- oder Reservoireigenschaften und die zu Grunde liegenden Untersuchungen,
3. die prognostizierte Förderrate, Fluidtemperatur und –mineralisation und die zu Grunde liegenden Untersuchungen,
4. die Definition der Kriterien für Erfolg, Teilerfolg oder Misserfolg bezüglich Förderrate, Fluidtemperatur und –mineralisation,
5. das detaillierte Bohr- und Testprogramm,
6. die projektierte Anlagenleistung und Energieproduktion (thermisch und elektrisch),
7. die projektierte Energienutzung und deren Machbarkeit für den Erfolgs- und Teilerfolgsfall,
8. die geplanten Abnehmer für Strom und Wärme im Erfolgs- und Teilerfolgsfall,
9. die geplante Verwendung der Bohrungen im Misserfolgsfall,
10. die vorgesehene juristische Form und Identität der Betreibergesellschaft,
11. die Finanzierung des Projekts in der Bohr- und Testphase, Ausbauphase und im Betrieb;
b. die nationale Netzgesellschaft meldet den Eingang des Gesuchs beim
Bundesamt;
c. das Bundesamt bezeichnet ein unabhängiges Expertengremium;
d. das Expertengremium beurteilt das Gesuch nach Ziffer 4;