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Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 42 Seiten

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2. Anmeldung

Der Antrag ist spätestens 2 Jahre nach der Voranmeldung einzureichen und hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:

a. Baubewilligung;

b. Bestätigung resp. allfällige Änderungen der Angaben nach Ziffer 6.7., 1.;

c. Businessplan mit Plankostenrechnung.

3. Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahmeunterlagen sind spätestens 2 Jahre nach der Anmeldung einzureichen und haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:

a. Bestätigung resp. allfällige Änderungen der Angaben gemäss Ziff. 6.7., 1.

b. Inbetriebnahmedatum.

6.8 Betriebsdaten

Der Anlagebetreiber hat dem Bundesamt jährlich die folgenden Betriebsdaten des vergangenen Kalenderjahres zu melden:

a. Inbetriebnahmedatum; Datum der Ausserbetriebsetzung;

b. Stoff- und Energiedaten: Einsatzstoffe (Art und Menge),

Zwischenprodukt (Art, Menge und durchschnittlicher unterer Heizwert);

c. elektrischer und thermischer Wirkungsgrad der Wärme-

Kraftkopplungsanlage;

d. Volllast- und Teillaststunden;

e. Brutto-Stromproduktion (kWh) bezogen auf Kalenderjahr;

f. Brutto-Wärmeproduktion (kWh) bezogen auf Kalenderjahr;

g. Anteil extern genutzter Wärme.