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Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 42 Seiten
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2. Anmeldung
Der Antrag ist spätestens 2 Jahre nach der Voranmeldung einzureichen und hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
a. Baubewilligung;
b. Bestätigung resp. allfällige Änderungen der Angaben nach Ziffer 6.7., 1.;
c. Businessplan mit Plankostenrechnung.
3. Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahmeunterlagen sind spätestens 2 Jahre nach der Anmeldung einzureichen und haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
a. Bestätigung resp. allfällige Änderungen der Angaben gemäss Ziff. 6.7., 1.
b. Inbetriebnahmedatum.
6.8 Betriebsdaten
Der Anlagebetreiber hat dem Bundesamt jährlich die folgenden Betriebsdaten des vergangenen Kalenderjahres zu melden:
a. Inbetriebnahmedatum; Datum der Ausserbetriebsetzung;
b. Stoff- und Energiedaten: Einsatzstoffe (Art und Menge),
Zwischenprodukt (Art, Menge und durchschnittlicher unterer Heizwert);
c. elektrischer und thermischer Wirkungsgrad der Wärme-
Kraftkopplungsanlage;
d. Volllast- und Teillaststunden;
e. Brutto-Stromproduktion (kWh) bezogen auf Kalenderjahr;
f. Brutto-Wärmeproduktion (kWh) bezogen auf Kalenderjahr;
g. Anteil extern genutzter Wärme.