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Vernehmlassung 2007/39: Stromversorgungsverordnung und Revision Energieverordnung · 42 Seiten
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g. Die Höhe des Bonus für landwirtschaftliche Biomasse bestimmt sich
jeweils anteilig nach der äquivalenten Leistung der Anlage im Verhältnis zur entsprechenden Leistungsklasse.
h. Bonus für landwirtschaftliche Biomasse nach Leistungsklassen:
Leistungsklassen Landwirtschaftsbonus (Rp./kWh)
≤50kW15
≤100kW 13,5 ≤500kW11
≤5MW6
>5MW0
i. Die Boni nach den Buchstaben e und f können nicht kumuliert werden.
j. Für übrige WKK-Anlagen gemäss Ziffer 6.3 Buchstabe b wird ein
Bonus für externe Wärmenutzung (WKK-Bonus) von 1 Rp./kWh gewährt, wenn die externe Wärmenutzung die Mindestanforderungen wenigstens um 10% (bezogen auf die Bruttowärmeproduktion) übersteigt.
6.6 Jährliche Absenkung, Dauer der Vergütung
a. Die jährliche Absenkung beträgt 0 %.
b. Die Amortisations- und Vergütungsdauer beträgt 20 Jahre.
6.7 Anmelde- und Bescheidverfahren
Das Voranmelde- und Bescheidverfahren gliedert sich in 3 Schritte:
1. Voranmeldung
Die Voranmeldung hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
a. Zustimmung des Grundeigentümers;
b. Nennleistung elektrisch und thermisch;
c. erwartete Brutto-Stromproduktion in kWh pro Kalenderjahr;
d. erwartete Brutto-Wärmeproduktion in kWh pro Kalenderjahr;
e. Art und Menge der für die energetische Nutzung vorgesehenen Einsatzstoffe;
f. Art, Menge und durchschnittlicher unterer Heizwert des Zwischenproduktes;
g. für Dampfprozesse: geplanter Jahresnutzungsgrad für Strom und extern genutzte Wärme;
h. für übrige Wärme-Kraftkopplungsanlagen: elektrischer und thermischer Wirkungsgrad gemäss Datenblatt und Anteil extern genutzter Wärme (bezogen auf die Brutto-Wärmeproduktion);
i. geplantes Inbetriebnahmedatum;
j. für Erneuerungen und Erweiterungen die Produktionszahlen der letzten 5 vollen Betriebsjahre sowie die nach allen Kostenelementen der Referenzanlagen aufgeschlüsselte Investitionskostenrechnung.