Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/43: Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) · 8 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 6Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuterungen: Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV)
Limonen / etherische Öle
Chemisch nicht einheitliche Orangenterpene gehören zur Tarif-Nr. 3301.9090. Die in der Stoff-Positivliste aufgeführten Tarif-Nummern 3805.9000 für DL- und L-Limonen und 3301.9090 für D-Limonen sind falsch.
Die Stoff-Positivliste wird deshalb wie folgt angepasst:
ex 2902.1999 D-Limonen ((R)-p-Mentha-1,8-dien)
ex 2902.1999 DL-Limonen ((RS)-p-Mentha-1,8-dien)
ex 2902.1999 L-Limonen ((S)-p-Mentha-1,8-dien)
D-, DL- und L-Limonen aus terpenhaltigen Ölen (z.B. Orangenterpen, Dipenten)
2914.2200 Cyclohexanon
Die Tarifnummer 2914.2200 fehlt heute in der Stoff-Positivliste. Die jährlichen Einfuhren belaufen sich aber auf über 1'500 t. Cyclohexanon spielt als Verdünnungsmittel in Farben und Lacken und als Bestandteil von Lösungsmittelgemischen eine gewisse Rolle. Cyclohexanon löst fast alle Kunstharze und viele Naturharze. Es wird zudem in Cellulosenitrat (Acetylcellulose-Lacken, PVC-Druckfarben und als Entlackungsmittel) eingesetzt. Cyclohexanon wird also in emissionsträchtigen Prozessen eingesetzt. Sein Verbrauch wird seit mehreren Jahren intensiv beobachtet. Aus all diesen Gründen sollte es auf die Stoff-Positivliste aufgenommen werden, und zwar unter Tarif-Nr. 2914.2200.
Inkonsistenzen zwischen Sprachversionen
Unter Tarifnummer 2905.1490 findet sich heute in der deutschsprachigen und in der Stoff-Positivliste der korrekte Eintrag: 2-Methylpropan-1-ol (Isobutanol), während in der französischen und italienischen Fassung fälschlicherweise méthylpropane-1-ol vermerkt ist. Die französische und die italiensiche Version werden deshalb angepasst.
(2) Änderung der Produkte-Positivliste (Anhang 2)
Speiseessig
Beim Speiseessig hat sich die Tarifeinreihung geändert.
Bisherige Tarifeinreihung: Speiseessig weder aromatisiert noch gefärbt, mit einem
Gehalt an Essigsäure von mehr als 10 Gewichts-% 2915.2100 (mit VOC-Abgabe)
Neue Tarifeinreihung: Gärungsessig, der als Speiseessig verwendet werden
kann, ohne Rücksicht auf Verwendung und den Essigsäuregehalt
2209.0000 (ohne VOC-Abgabe)
Die neue Tarifeinreihung führt dazu, dass z.B. auf Putzessig keine VOC-Abgabe erhoben werden kann, obwohl die Voraussetzungen dafür gegeben wären. Damit der nicht zu Speisezwecken verwendete Speiseessig auch weiterhin der Lenkungsabgabe unterstellt bleibt, müssen Speiseessig und Speiseessigersatz der Tarif-Nr. 2209.000 (mit Ausnahme des zu Speisezwecken verwendeten Essigs) neu in die Produkte-Positivliste aufgenommen werden. Die Liste wird deshalb mit folgendem Eintrag ergänzt:
ex 2209.0000 Speiseessig und Speiseessigersatz aus Essigsäure, nicht zu Spei-
sezwecken 6/8
312/2005-02223/02/07/03/F444-0441